Kostenübernahme für Cross-Hörgerät in der Schweiz

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Mimmi
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Kostenübernahme für Cross-Hörgerät in der Schweiz

Beitrag von Mimmi » 24.04.2013, 15:51

Hallöchen

Kann mir villeicht jemand sagen, wievill die IV an ein Cross-Hörgerät zahlt? Hab im Internet nur gefunden wievill für "normale" Hörgeräte übernommen wird.

Danke

Mimmi
1985, AN links, ca. 4 x 4 x 3 cm. Verlagerung von Hirnstamm und 4. Ventrikel, komplette Entfernung durch OP am 18.09.2012 in Basel. linksseitige Taubheit. leichte Fascialisparese links, ausgeheilt. leichte Gesichtsschmerzen links.
snowdog
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Re: Kostenübernahme für Cross-Hörgerät in der Schweiz

Beitrag von snowdog » 25.04.2013, 09:37

Hallo Mimmi,

im Forum sind leider keine Erfahrungsberichte von Schweizer
Betroffenen zu finden.

Wikipedia:
In der Schweiz übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für Hörgeräte, allerdings nur nach gesundheitlichen und sozialen Abklärungen. In der Regel erhalten Personen, die bei Geburt hörgeschädigt sind oder es im jugendlichen Alter werden, die volle Kostenübernahme. Die Vergütung erfolgt nach Indikationsstufen. Die Indikationsstufe wird nach Hörvermögen, bzw. Sprachverständnis, Beruf, und soziale Notwendigkeit berechnet.

Die IV bezahlt nur „einfache und zweckmäßige“ Versorgungen. Je nach Fall übernimmt sie monaurale wie auch binaurale Versorgungen. Die IV geht nach dem Motto „Eingliederung vor Rente“. Bei der Erstanpassung nach dem Erreichen des Pensionsalters ist die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) zuständig. Sie bezahlt in jedem Fall nur monaurale Versorgungen und davon nur 75 % der IV-Vergütung. Dazu werden auch die laufenden Beratungstermine und Anpassungen der Hörgeräteakustiker seitens der IV vergütet.
Hier führt der schnellste Weg vermutlich über eine direkt Anfrage bei der IV,
unter welche Indikationsstufe Crossversorgungen fallen und wonach sich
Einzelfallentscheidungen konkret richten.

Vielleicht hat schon jemand aus der Schweiz Erfahrungen gesammelt ?

Beste Grüße
snowdog
snowdog (Moderator seit 4.12) Jg.62,m,verh.,2 Söhne,
AN re.5x8 mm,n-c. suboccipital AN-OP in Offenbach 4.08,
postoperativ Liquorfistel,keine Fazialisparese, einseitig taub,chron.Kopfschmerzen,jährl.Kontroll-MRT f.d.ersten 5 J.
Cloc67

Re: Kostenübernahme für Cross-Hörgerät in der Schweiz

Beitrag von Cloc67 » 20.06.2013, 00:44

Hallo Mimi!

Welche Kasse was übernimmt ist von diversen Prämissen abhängig. Es gibt eine Ombudsstelle die sich mit dieser Frage in der Schweiz beschäftigt. Erkundige Dich dort mal.

lic. iur. Michael Manser
Ombudsstelle Hörprobleme
Grand & Nisple Rechtsanwälte
Oberer Graben 26, 9000 St.Gallen
Tel. 071 222 40 40, Fax 071 222 24 69
info@ombudsstelle-hoerprobleme.ch
http://www.ombudsstelle-hoerprobleme.ch

Alles Gute

Claudia
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