Verfahren NOEGKK wegen OP-Kostenübernahme von Tübingen

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Franz58
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Verfahren NOEGKK wegen OP-Kostenübernahme von Tübingen

Beitrag von Franz58 » 27.05.2011, 18:51

An alle betroffenen Österreicher

Ich berichte über mein Verfahren gegen die NOEGKK.
Diese Woche war die erste (und wahrscheinlich auch die letzte) Tagsatzung am Landesgericht in St. Pölten.
Aufgrund des erstaunlichen Verhandlungsverlaufs veröffentliche ich vorab diese eigentlich sehr privaten Informationen.

Weiter plane ich auch das (höchstwahrscheinlich negative) Gerichtsurteil samt allen Beilagen in ungekürzter und nicht anonymisierter Form publizieren, um einer breiteren Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben sich ein eigenes Bild über die so genannten „Sachverständigen“ und die „ländliche Gerichtsbarkeit“ zu machen.

Nun zum eigentlichen Verfahren:
Als Vorsitzende wurde eine junge Richterin nominiert, welche wiederum einen gerichtlich beeideten Sachverständigen (SV) für Neurochirurgie sowie 2 Laienrichter zuzog.
Meine Interessen vertrat ein sehr engergierter Anwalt der NOE – Arbeiterkammer, bei dem ich mich auch an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich für seinen vorbildlichen und exzellent vorbereiteten Einsatz bedanke.

Bei der Verhandlung ging es darum, ob die Mikrochirurgische Operation meines Akustikusneurionoms überhaupt erforderlich sei, und wenn ja, ob der Behandlungserfolg einer lokalen Klinik jenem der Universitätsklinik in Tübingen nahe kommt.
Nur wenn die Behandlung nicht möglich ist, will die NOEGKK die Kosten übernehmen.

Aus diversen offiziellen Publikationen wurden Operationszahlen verschiedener Kliniken und deren Neurochirurgen zusammen mit den (Miss)Erfolgsquoten zusammengestellt.
Die von der Wiener Patientenanwältin nach monatelangen intensivsten Bemühungen beigebrachten (geringen) Fallzahlen der Wiener Universitätsklinik wurden vom SV in Zweifel gestellt, obwohl sie auch mit den offiziellen Zahlen der Statistik Austria harmonieren.
Der SV meinte, das seine Informationen anders wären, konnte aber keine konkreten schriftlichen Unterlagen vorlegen.
Da laut SV die durchgeführten Akustikusneurionome Eingriffe an der Wiener Universitätsklinik ausreichend für die Erfolg versprechende Behandlung seien, sei eine höhere Anzahl von Eingriffen weniger von Bedeutung.

Die von uns vorgelegten (und dem SV nicht bekannten) teils EU und Internationalen Studien, in welchen die ersten 50 (persönlich durchgeführten) Akustikusneurionom Operationen als für den Patienten kritisch genannt werden – seien weniger von Bedeutung.
Als Argument nannte der SV, das auch andere Operationen am Kopf kritisch seien und nicht unbedingt die Praxis mit Akustikusneurionomen erworben werden müsse.

Eine Argumentation welche nicht nur ich persönlich höchst in Zweifel stelle.
International bekannte Neurochirurgen, welche persönlich hunderte Akustikusneurionome vor allem auch in letzter Zeit Mikrochirurgisch erfolgreich behandelt haben sehen einen klaren Zusammenhang zwischen zuwenig persönlicher Akustikusneurionom Praxis (Assistieren ist nicht genug) und Komplikationen zu Lasten des Patienten..

Die Richterin folgte im Wesentlichen den Ausführungen des SV, der ja deshalb geladen wurde.
Die Frage an den SV, ob er sich Fachlich in der Lage fühle kompetente Auskünfte zu dieser seltenen Erkrankung zu geben bejahte dieser. Wohl wurde er darüber aufgeklärt, das in einem Parallelverfahren in Wien bereits mehrere SV`s ihre Tätigkeit in Sachen Akustikusneurionom zurückgelegt haben.

Dem SV ist es eventuell nicht ganz angenehm wenn man Untenstehendes erwähnt:
Der SV muss es ja besser wissen, so er ja an der Wiener Universitätsklinik einen Teil seiner Ausbildung absolvierte und offensichtlich noch nie ein Akustikusneurionom persönlich Mikrochirurgisch behandelt hat.
Eventuell ist auch jener Umstand zu berücksichtigen¸ das die Vorzimmerdame (Assistentin) in der kürzlich geschlossenen Wiener Ordination des SV, laut eigener Aussage des SV auch bei der Wiener Universitätsklinik für Neurochirurgie die OP’s einteilt.

…. Ob da nicht Stolz vor Sachlichkeit geht.
Das Leid der Patienten ist komplett sekundär. Und wenn einer dabei stirbt, scheint das immer noch günstiger als der kommt auf Schadenersatz Gedanken.
…. Ach ja, ganz vergessen - ohne Revers geht sowieso Nichts

Ich möchte erwähnen, dass ich nicht die Neurochirurgische Kompetenz der Wiener Schule in Frage stellen.
Einzig und allein die mangelnde Praxis mit Mikrochirurgischer Behandlung von Akustikusneurionomen die laut „realen“ (nicht selbsternannten) Akustikusneurionom Spezialisten mit nachweislicher erfolgreicher Praxis notwendig ist.

Die logischen geringen Fallzahlen ergeben sich aus der Seltenheit der Erkrankung und der geringen Einwohnerzahl Österreichs – das ist mit Sicherheit nicht im Verantwortungsbereich unserer Ärzte.

Wie ich bereits Eingangs erwähnt habe, plane ich nach Erhalt des Gerichtsurteils dieses unter Nennung aller Namen zu publizieren.

Vielleicht findet sich ein „echter mit der Sache des Akustikusneurionoms“ auch praktisch Vertrauter, der dies kommentiert.

… ich warte auf den Brief

Franz58
M.50, selbstständig, Tinitus + AN 2cm links seit 10J, entd. 2007, z.Zt. warten, schwere Kopfbeschwerden, seit 2 Jahren nur sporadisches Arbeiten möglich
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