Fahrverbot nach einmaliger Cyber - Knife Behandlung
Verfasst: 01.05.2023, 13:26
Liebe Forum - Teilnehmer,
hat jemand Erfahrungen bzw. Erfahrungswerte, dass nach einer einmaligen Behandlung / Bestrahlung mit Cyber-Knife, ein 3-monatiges Fahrverbot für den Patienten generell erteilt wurde, bzw. eine 3 monatige "Nichteignung" allgemein deklariert wurde nach eine erfolgten cerebralen Betrahlung. Die Frage wäre sowieso, ob ein Nerventumor, wie es ein Akustikneurinoms im eigentlichen Sinne ist, jedoch als Gehirntumor deklariert werden kann. Eine Aufweitung des linken meatus acusticus internus mit auch Weichteilformation ist etwas 2/3 intrameatal gelegen, zu 1/3 extrameatal. Keine Kompression des Hirnstamms.
Insofern wäre interessant ob ein Akustikneurinom ein Gehirntumor ist, denn gemäß der Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung der Bundesanstelt für Straßenwesen besteht nach erfolger cerebraler Bestrahlung für einen Zeituam von 3 Monaten keine Eignung zum privaten oder beruflichen Führen eines Kraftfahrzeuges.
Die aktuelle Richtlinie liegt mir Stand 01.06.2022 vor, aber so richtig Schlau werde ich nicht daraus.
Mit geht es um die generelle Aussage der Begutachtungsleitinie, die der behandelndet Arzt heranzieht. Ein persönliches ausgestellte Fahrverbot wurde nicht erteilt.
Herzlichen Dank für die Informationen.
hat jemand Erfahrungen bzw. Erfahrungswerte, dass nach einer einmaligen Behandlung / Bestrahlung mit Cyber-Knife, ein 3-monatiges Fahrverbot für den Patienten generell erteilt wurde, bzw. eine 3 monatige "Nichteignung" allgemein deklariert wurde nach eine erfolgten cerebralen Betrahlung. Die Frage wäre sowieso, ob ein Nerventumor, wie es ein Akustikneurinoms im eigentlichen Sinne ist, jedoch als Gehirntumor deklariert werden kann. Eine Aufweitung des linken meatus acusticus internus mit auch Weichteilformation ist etwas 2/3 intrameatal gelegen, zu 1/3 extrameatal. Keine Kompression des Hirnstamms.
Insofern wäre interessant ob ein Akustikneurinom ein Gehirntumor ist, denn gemäß der Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung der Bundesanstelt für Straßenwesen besteht nach erfolger cerebraler Bestrahlung für einen Zeituam von 3 Monaten keine Eignung zum privaten oder beruflichen Führen eines Kraftfahrzeuges.
Die aktuelle Richtlinie liegt mir Stand 01.06.2022 vor, aber so richtig Schlau werde ich nicht daraus.
Mit geht es um die generelle Aussage der Begutachtungsleitinie, die der behandelndet Arzt heranzieht. Ein persönliches ausgestellte Fahrverbot wurde nicht erteilt.
Herzlichen Dank für die Informationen.