Fahrverbot nach einmaliger Cyber - Knife Behandlung
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Fahrverbot nach einmaliger Cyber - Knife Behandlung
hat jemand Erfahrungen bzw. Erfahrungswerte, dass nach einer einmaligen Behandlung / Bestrahlung mit Cyber-Knife, ein 3-monatiges Fahrverbot für den Patienten generell erteilt wurde, bzw. eine 3 monatige "Nichteignung" allgemein deklariert wurde nach eine erfolgten cerebralen Betrahlung. Die Frage wäre sowieso, ob ein Nerventumor, wie es ein Akustikneurinoms im eigentlichen Sinne ist, jedoch als Gehirntumor deklariert werden kann. Eine Aufweitung des linken meatus acusticus internus mit auch Weichteilformation ist etwas 2/3 intrameatal gelegen, zu 1/3 extrameatal. Keine Kompression des Hirnstamms.
Insofern wäre interessant ob ein Akustikneurinom ein Gehirntumor ist, denn gemäß der Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung der Bundesanstelt für Straßenwesen besteht nach erfolger cerebraler Bestrahlung für einen Zeituam von 3 Monaten keine Eignung zum privaten oder beruflichen Führen eines Kraftfahrzeuges.
Die aktuelle Richtlinie liegt mir Stand 01.06.2022 vor, aber so richtig Schlau werde ich nicht daraus.
Mit geht es um die generelle Aussage der Begutachtungsleitinie, die der behandelndet Arzt heranzieht. Ein persönliches ausgestellte Fahrverbot wurde nicht erteilt.
Herzlichen Dank für die Informationen.
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Re: Fahrverbot nach einmaliger Cyber - Knife Behandlung
willkommen im Forum.
Die Frage nach einem Erfahrungswert über ein erteiltes Fahrverbot ist etwas irritierend,
denn grundsätzlich wird jeder Betroffene die ausgesprochene Empfehlung seines Operateurs/
Therapeuten widergeben können. Der Zeitraum "3 Monate" steht im Zusammenhang mit der
in der Fahrerlaubnisverordnung (§ 6.5.1 FeV) aufgeführten Frist, wonach nach Hirnoperationen
die Eignung i.d.R. nach drei Monaten wieder besteht.
Eine eindeutige rechtsverbindliche Regelung zur Erteilung eines Fahrverbotes gibt es nicht,
der Arzt spricht eine Empfehlung auf Basis der Vorsorgepflicht aus. Die rechtliche Würdigung
ist ein sehr komplexes Thema und dürfte mit einem Erfahrungswert kaum zu erreichen sein.
Ob ein AN als Hirntumor im Sinne einer Begutachtungsleitlinie einzustufen ist, fällt da mit hinein.
Aus Betroffenensicht sollte der Vorsichtsaspekt im Fokus stehen. Ein Zeitraum von zwölf Wochen
umspannt die Phase des frühen Heilungsverlaufs, bei dem die konkrete Symptomatik beurteilt
werden kann (Kontroll-MRT, Schwindelsymptome, Sehvermögen u.ä.) - eine Fähigkeit (Eignung)
zum Autofahren dürfte sich im normalen Verlauf wohl früher einstellen, die Spanne wird mit
Blick auf auszuschließende post-OP-Epilepsieanfälle gewählt sein.
Unabhängig von einem persönlich ausgestelltem Fahrverbot kann dies zur Orientierung dienen,
ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das deine Fragen beantwortet (?)
Beste Grüße
snowdog
AN re.5x8 mm,n-c. suboccipital AN-OP in Offenbach 4.08,
postoperativ Liquorfistel,keine Fazialisparese, einseitig taub,chron.Kopfschmerzen,jährl.Kontroll-MRT f.d.ersten 5 J.
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Re: Fahrverbot nach einmaliger Cyber - Knife Behandlung
bei Operation gilt im Normalfall die drei Monate und ggf. eine Freigabe durch den Arzt. Erfolgt meist in der Reha durch Test Reaktionsfähigkeit etc.
Bestrahlung ist es nicht so einfach zu beantworten, viele sagen es gilt nicht als OP und damit darf man sofort wieder Auto fahren. Zumindest bei Cyberknife. Stereotaktisch gibt es wiederum die Erfahrung das über die Termine Fahrverbot gilt. Persönlich würde ich die Ärzte direkt fragen was nun gilt, besser ob sie die Fahrtauglichkeit in den Arztbrief (vorläufigen) bescheinigen können. Vor allem wenn wir nicht über ein kleines AKN reden... Sicher ist sicher.
Mit freundlichen Grüßen
Harald
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Re: Fahrverbot nach einmaliger Cyber - Knife Behandlung
Ein Fahrverbot wurde schriftlich nicht erteilt.
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Re: Fahrverbot nach einmaliger Cyber - Knife Behandlung
Grundsätzlich brauchst du das Auto für die Arbeit und kommst anders nicht hin... Müsste er dann auch AU schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Harald