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Kostenübernahme durch E112 nach Widerspruch erfolgt

Verfasst: 06.04.2017, 13:40
von KlausHH
Nachdem ich meine Krankenkasse Audi BKK dahingehend informierte, die Operation des Vestibularis Schwannoms in der Schweiz durchführen zu lassen, lehnte sie zuerst jegliche Kostenübername ab. Nach mehreren Anrufen und Schriftverkehr stimmte sie dafür, eine anteilige Kostenübernahme, vom in Deutschland üblich Satz, zu übernehmen, aber die Zustimmung für das E112 Formular wurde abgelehnt. Hierauf schrieb meine Freundin einen vielseitigen Widerspruch in meinem Namen, begründete ihn mit der langjährigen operativen Erfahrung des Operateurs Prof. Sepehrnia, mit den kurzen Operationszeiten, den in der Regel kürzeren Krankenhausaufenthalt und eine Menge von Fallbeispielen aus Foren, wo deutschen Krankennkassen die Operationen in der Schweiz mit einem E112 Formular übernommen hatten. Wenig später, ich war schon auf der Reise in der Schweiz, kam die Zusicherung meiner Krankenkasse, dass das E112 Formular akzeptiert wird und die Kosten übernommen werden.
Die Operation dauerte keine drei Stunden, nach neun Tagen Krankenhaus konnte ich wieder nach Hause fahren. In der ersten Nacht nach der Operation hatte ich Übelkeit musste mich einige Male Übergeben, aber schon am Folgetag ging es mir besser und konnte schon eigenständig aufstehen.
Der Facialisnerv konnte vollständig erhalten werden. Nur einen Hörverlust auf der rechten Seite von 25-30 % ist geblieben, die Hörleistung war aber auch schon vorher aufgrund des Schwannoms leicht eingeschränkt.
Ich bin mit den Verlauf der Operation, die Betreuung von Prof. Sepehrnia und vom Pflegepersonal
und dem ganzen Krankenhausaufenthalt sehr zufrieden. Sowohl mein Hausarzt als mein HNO-Arzt sagten, dass die Entscheidung, mich in der Schweiz operieren zu lassen, richtig war.
Es hatte sich gezeigt, dass es wichtig ist, hartnäckig auf das E122 Formular zu bestehen und aufzuzeigen, dass andere deutsche Krankenkassen dieses gewähren.