OP bei Prof. Sepehrnia / das Formular E112 nach Widerspruch

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KlausHH
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OP bei Prof. Sepehrnia / das Formular E112 nach Widerspruch

Beitrag von KlausHH » 06.04.2017, 13:24

Letztes Jahr im Juni 2016 wurde bei mir nach einer MRT Untersuchung ein extra-/intrameatales Vestibulares-Schwannom 21x18x18 festgestellt. Symptome bei mir waren eine pulsierender Tinnitus, leichte Sehstörungen und über einige Wochen litt ich unter Schwindelsymptome. Nachdem ich mich für eine Operation entschieden hatte ging ich in ein Krankenhaus, um die Operation mit dem operierenden Arzt zu besprechen. Nachdem ich erfahren hatte, dass der langjährig erfahrene Operateur für die Resektion des Vestibularisschwamoms nicht mehr in dem Krankenhaus tätig sei, entschied ich mich für ein nächstliegendes Krankenhaus in dem häufig die Operationen durchgeführt wurden. In dem Gespräch mit dem Operateur, welcher Chefarzt ist, kam es wohl zu einigen Missverständnissen und zu einem Vertrauensverlust, so dass ich mich dazu entschied mich nicht dort operieren zu lassen. So fragte ich z.b. ob er mir die Ursache sagen könne, warum es zum Schwanom komme, er antwortete mir, ich müsse nicht glauben das ich ein Schwanom hätte, weil er so oft operieren würde. Auf seine Antwort, die mich verunsicherte, nicht weiter eingehend, erweiterte ich meine Frage dahingehend, ob die Handystrahlung etwa dafür verantwortlich seine könne. Er antwortete, dass, wenn es so wäre, die Menschen sich trotzdem nicht vom Telefonieren abhalten ließen. Auch hatte ich zum Zweitoperateur, den ich ebenfalls kennenlernte auch kein Vertrauensverhältnis aufbauen können.
Auch wurde hier in liegender Position operiert, eine halbsitzende Position wird im allgemeinen für diese Operation bevorzugt.
Ich entschloss mich weiter in Foren nach erfahrenen Operateuren zu suchen. Dabei stieß ich auf Prof. Sepehrnia in Luzern. Seine langjährige Erfahrung, die kurzen Operationszeiten und die positiven Operationsberichte bewogen mich, einen OP-Termin Anfang September 2016 bei ihm zu vereinbaren.
Nachdem ich meine Krankenkasse Audi BKK dahingehend informierte, mich in der Schweiz operieren zu lassen, lehnte sie zuerst jegliche Kostenübername ab. Nach mehreren Anrufen und Schriftverkehr stimmte sie dafür, eine anteilige Kostenübernahme, vom in Deutschland üblich Satz, zu übernehmen, aber die Zustimmung für das E112 Formular wurde abgelehnt. Hierauf schrieb meine Freundin einen vielseitigen Widerspruch in meinem Namen, begründete ihn mit der langjährigen operativen Erfahrung des Operateurs Prof. Sepehrnia, mit den kurzen Operationszeiten, den in der Regel kürzeren Krankenhausaufenthalt und eine Menge von Fallbeispielen aus Foren, wo deutschen Krankennkassen die Operationen in der Schweiz mit einem E112 Formular übernommen hatten. Wenig später, ich war schon auf der Reise in der Schweiz, kam die Zusicherung meiner Krankenkasse, dass das E112 Formular akzeptiert wird und die Kosten übernommen werden.
Die Operation dauerte keine drei Stunden, nach neun Tagen Krankenhaus konnte ich wieder nach Hause fahren. In der ersten Nacht nach der Operation hatte ich Übelkeit musste mich einige Male Übergeben, aber schon am Folgetag ging es mir besser und konnte schon eigenständig aufstehen.
Der Fazialisnerv konnte vollständig erhalten werden. Nur einen Hörverlust auf der rechten Seite von 25-30 % ist geblieben, die Hörleistung war aber auch schon vorher aufgrund des Schwannoms leicht eingeschränkt.
Ich bin mit den Verlauf der Operation, die Betreuung von Prof. Sepehrnia und vom Pflegepersonal
und dem ganzen Krankenhausaufenthalt sehr zufrieden. Sowohl mein Hausarzt als auch mein HNO-Arzt sagten, dass die Entscheidung, mich in der Schweiz operieren zu lassen, richtig war.
Es hatte sich gezeigt, dass es wichtig ist, hartnäckig auf das E112 Formular zu bestehen und aufzuzeigen, dass andere deutsche Krankenkassen dieses gewähren.
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