GdB - Prozente wegen Taubheit

thomask
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von thomask » 29.11.2012, 18:52

Hallo,


für den Hörverlust auf einen Ohr bekommt man nur 25% :-(.
Das bringt also alleine gar nicht´s.
Ich habe einen Änderungsantrag gestellt, da ich jetzt die Faszialispharese und Gleichgeweichtstörngen
dazu gekommen sind. Mal sehen was da raus kommt.
Ich befürchte aber das es nicht mehr wird.
Bei der Rehe hatten wir einen Vortrag wegen der Berechnung des Behindertengrad.


Grüße und schöne Adventszeit thomask
AN Diagnose am 29.05.08, OP am 05.06.2008 in Heidelberg,linksseitige Fazialispar., links taub, AHB (Reha) in Nordrach.
03.12 Op des Rezidiv mit anschliesender AHB.
12.14 kam überraschen eine Faszialispares auf der rechten Seite dazu
thomask
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von thomask » 19.01.2013, 14:57

Hallo,

anscheinend ist im Forum leider nicht mehr viel los, trotzdem schreibe ich wieder mal was.
Ich hatte ja einen Antrag auf Neufeststellung nach der 2.OP gestell.
Jetzt die Überraschung, ich wurde mit 50% eingestufft.
Einerseits ist das gut, anderseits wäre mir meine Gesundheit lieber.

Grüße thomask
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von ronaldo » 22.01.2013, 16:54

Hallo liebes Forum,
habe gerade diesen alten Bericht gelesen. Ist jetzt zwar überholt, aber, wenn das noch jemanden anderen interessiert.
Ich habe erst 40% vom Versorgunsgamt Köln, dann 4 Jahre später 50% und einen Schwerbehindertenausweis vom Landratsamt Friedrichshafen (Umzug an den Bodensee)aufgrund der rechtseitigen Taubheit erhalten.
Ich finde, die Frage, dass man seine Gesundheit lieber wieder hätte, stellt sich für niemanden von uns.
Grüße an alle
Ronaldo
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thomask
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von thomask » 23.01.2013, 08:01

ronaldo hat geschrieben:Hallo liebes Forum,
habe gerade diesen alten Bericht gelesen. Ist jetzt zwar überholt, aber, wenn das noch jemanden anderen interessiert.
Ich habe erst 40% vom Versorgunsgamt Köln, dann 4 Jahre später 50% und einen Schwerbehindertenausweis vom Landratsamt Friedrichshafen (Umzug an den Bodensee)aufgrund der rechtseitigen Taubheit erhalten.
Ich finde, die Frage, dass man seine Gesundheit lieber wieder hätte, stellt sich für niemanden von uns.
Grüße an alle
Ronaldo
Hallo Ronaldo,

das würde mich schon Interesieren wie du es geschaft hast in Köln mit Taubheit auf einem Ohr 40%
danach sogar 50% bekommen zu haben. Laut Tabelle gibt es da 25%. So hatte ich das bekommen, auch nach einen Antrag zur Neufeststellung blieb das so. Das erste mal war das Amt in Dresden, da zweit mal das in Karlsruhe. Erst jetzt, nach der 2.OP und dazu gekommenen Facialsiparese und Gleichgewichtsstörung habe ich die 50% bekommen.

Grüße thomask
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von snowdog » 23.01.2013, 11:01

Lieber thomask und Forumsbesucher,

es verhält sich i.d.R. so, wie Ista es bereits weiter oben beschrieben hat.
In den Tabellen werden Anhaltspunkte aufgeführt, die einen Maßstab für
die Erteilung eines Grad der Behinderung (GdB) darstellen.
Der Verlust von Gliedmaßen z.B. (Finger,Hand,Arm) ist relativ eindeutig,
andere dauerhafte Einschränkungen (Therapiebarkeit ?) weniger.

Der GdB richtet sich nach dem Maß der Einschränkungen, die Summe aller
Behinderungen - eine einfache Saldierung von Einzelbeschwerden ist daher
auch nicht möglich. So wenig wie die Bewertung "Einseitig taub = GdB 20"
jemals der Behinderung gerecht wird, so wenig ist der Hörverlust mit dem
Verlust von Gliedmaßen vergleichbar - deshalb beurteilen Ärzte den
Sachverhalt, das Gesamtbild der Beschwerden, dauerhafte Einschränkungen,
Folgen und Veränderungen im Gesamtbild. Je detaillierter die Befundung
erfolgt (umfassendes Beschwerdebild), desto "genauer" kann die behördliche
Einstufung erfolgen. Deshalb gibt es die Möglichkeit des Verschlechterungsantrags,
der ausdrücklich einschließt, dass Krankheitsfolgen dynamisch erfolgen und
nicht zwingend der Logik "Heilphase = Verbesserung" entsprechen.
Deshalb wird dem Symptom "Kopfschmerzen" nach einer AN-OP zumeist
eine geringe bis keine (!) Wertung beigemessen - ausgehend davon, dass es
sich hier um ein temporäres Phänomen handeln "könnte" - bedauerlicherweise
gerade dann, wenn die Kopfschmerzen erst mit/nach der Operation aufgetreten
sind.

Der (objektiv messbare) Hörverlust bzw. Taubheit ist zumeist der
Anker für die Antragsstellung, tatsächlich aber als Hauptgrund
wohl nur der Ausnahmefall. Sämtliche (viel schwerer "messbare")
Symptome wie Schwindel, Tinnitus, Kopfschmerzen, physischer
und psychischer Leistungsverlust prägen aber sehr oft das Beschwerdebild.
Und hier wird dieser relative Ermessensspielraum zur Bürde für den Betroffenen.

Leider hilft dem Einzelnen die unterschiedliche Wertung der Ämter nicht weiter.
Und leider "versteht" der Verwaltungsakt viel mehr ausgelöste Automatismen als
er Sachverhalte angemessen bewerten hilft. D.h. Widersprüche, Neuanträge,
Verschlechterungsanträge werden als Teil der Bescheidungsroutine aufgefasst,
die bis zur endgültigen Einstufung als "üblich" angesehen werden.

Im übrigen: Die Einstufung GdB 50 nach Zweit-OP dürfte durchaus ähnlicher
"Routine" entspringen - bei einer Antragstellung nach einer Folgeoperation
ist davon auszugehen, dass eine anhaltende Verschlimmerung vorliegt.
Somit ist über den Tabellenwert "Ertaubung einseitig" der Fokus auf sämtliche
Einschränkungen erweitert. Ob der Allgemeinzustand tatsächlich
verändert/verbessert ist, fließt damit anders bewertet mit ein.

Beste Grüße
snowdog
snowdog (Moderator seit 4.12) Jg.62,m,verh.,2 Söhne,
AN re.5x8 mm,n-c. suboccipital AN-OP in Offenbach 4.08,
postoperativ Liquorfistel,keine Fazialisparese, einseitig taub,chron.Kopfschmerzen,jährl.Kontroll-MRT f.d.ersten 5 J.
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von ronaldo » 23.01.2013, 12:59

Hallo thomask,
ich habe nichts Besonderes gemacht. Das Versorgungsamt und auch das Landratsamt haben bei den Ärzten die Berichte angefordert und dann hat man mir die 40 bzw. GdB zugestanden. Vielleicht hat beide Male ein Mensch am Schreibtisch gesessen und kein Verwaltungsmonster.
Herzliche Grüße
Ronaldo
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von thomask » 23.01.2013, 17:37

Anscheinend ist da wirklich ein Verwaltungsakt , und Entscheidungen von Ämtern und Gott kann einer
der nicht auf einen Amt tätig ist nicht verstehen.
Wenn es eine Tabelle gibt, diese habe ich vom VDK in meiner Reha bekommen, gehe ich davon aus das diese bindend ist. Ich kann es nicht verstehen das es vom Ort und der Meinung bzw Laune des Sachbearbeiters Abhängig ist, bei gleichen Einschränkungen, der eine gibt 25% under andere 50%.
Das es in Grichenland oder Italien so ist, kann ich irgenwie verstehen, aber wir sind in Deutschland.
In der Reha hatte ich einen Vortrag des VDK. Da wurde auch die Berechnung des Behindertengrad erleutert, das mehrere Sachen nicht einfach Addiert werden.
Er hat sich meine Sachen mal angesehen, und meinte das ich wohl kaum ein Chance habe über 40%
zu kommen.
Das würde bedeuten, das men eigentlich prinipiel gegen jeden Bescheid Wiederspruch einlegen sollte,
um das mögliche raus zu holen.
Leider sitzen offenbar in den Ämtern keine Fachkräfte, bzw schlecht Informierte Personen.



Grüße thomask
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von Labrador77 » 24.01.2013, 15:42

Hallo ,

ich habe 2009 nach meiner OP einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Ich hatte bis dahin schon 50 % wegen einer Kindheitserkrankung. Es sind allerdings nur 10% dazu gekommen also würd ich mir das überlegen. Es stimmt man hat Vorteile bei einigen Sachen aber als Schwerbehinderter bekommt man sehr schlecht einen Arbeitsplatz. (Ich spreche aus Erfahrung) Die meisten Arbeitgeber zahlen lieber als das sie einen Schwerbehinderten einstellen.

Aber du mußt selbst wissen ob du einen Antrag stellen willst. ( ich habe übrigens beim Versorgungsamt gelernt) Ich weiß also wie schwer es ist einen Ausweis zu bekommen.


Gruß
Stephanie
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von Käfer46 » 25.01.2013, 01:07

Hallo,
ich habe auch 40% bekommen und bin in Widerspruch gegangen, dieser wurde abgelehnt. Aber durch den Widerspruch wurde dieser nochmals geprüft vom Landesverwaltungsamt. Diese schickten eine Begründung, welche sehr aufschlussreich ist. Für die Schwerhörigkeit ( 73% Hörverlust, ohne Hörgerät höre ich aber überhaupt nichts, mit nach Tests 30%, besitze aber keins) mit dauerhaften Tinitus und Schwindel habe ich 10%, die psychische Störung mit Psychotherapie sind es 30%, HW-u. Schulter-Arm Syndrom GdB von 10% ohne Berücksichtigung. Meine kognitiven Hirnleistungsstörungen und Korrdinationsstörungen wurden nicht anerkannt, da sie nicht zur AHB Kur nicht ausreichend getestet wurden. Jetzt nach erneuter REHA habe ich es schriftlich, das es Auswirkungen der OP sind. Meine Prozente habe ich befristet bis 31.03.13, dann soll neu überprüft werden ob es sich gebessert hat. Meine Frage an euch, wenn es jemand weiß: " soll ich einen Verschlimmerungsantrag stellen oder einfach abwarten"?

LG Käfer46
46Jahre,4Kd.,w.,AKN-li.Diagn.01.11, 1.OP 04.11-Abbr.n.Kompl.,
2.OP anf.05.11,Größe:1,7x2cm-T4,entf.,in DD bei Prof.
Schackert,präop:Schwindel,Gleichgew.,Koords-u.Geschmacks-
stör.,Kopf-Nacken-Gesichts-Beschw,postop:+Benommenheit, li.taub,re.Hyperakusis
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von thomask » 25.01.2013, 18:12

Käfer46 hat geschrieben:Hallo,
ich habe auch 40% bekommen und bin in Widerspruch gegangen, dieser wurde abgelehnt. Aber durch den Widerspruch wurde dieser nochmals geprüft vom Landesverwaltungsamt. Diese schickten eine Begründung, welche sehr aufschlussreich ist. Für die Schwerhörigkeit ( 73% Hörverlust, ohne Hörgerät höre ich aber überhaupt nichts, mit nach Tests 30%, besitze aber keins) mit dauerhaften Tinitus und Schwindel habe ich 10%, die psychische Störung mit Psychotherapie sind es 30%, HW-u. Schulter-Arm Syndrom GdB von 10% ohne Berücksichtigung. Meine kognitiven Hirnleistungsstörungen und Korrdinationsstörungen wurden nicht anerkannt, da sie nicht zur AHB Kur nicht ausreichend getestet wurden. Jetzt nach erneuter REHA habe ich es schriftlich, das es Auswirkungen der OP sind. Meine Prozente habe ich befristet bis 31.03.13, dann soll neu überprüft werden ob es sich gebessert hat. Meine Frage an euch, wenn es jemand weiß: " soll ich einen Verschlimmerungsantrag stellen oder einfach abwarten"?

LG Käfer46

Hallo Käfer,

ich habe den Ausweis Unbefristet bekommen.
Auf die Facialsiparese und einige der Einschränkungen die du beschrieben hast, gibt es auch Prozente.
Muss alles im Antrag rein, damit die sich ein "Gesamtbild" machen.
Ich meine schon, das du mehr Prozente und diese Unbefristet bekommen müstest.


Grüße thomask
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12.14 kam überraschen eine Faszialispares auf der rechten Seite dazu
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von thomask » 25.01.2013, 18:18

Labrador77 hat geschrieben:Hallo ,

ich habe 2009 nach meiner OP einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Ich hatte bis dahin schon 50 % wegen einer Kindheitserkrankung. Es sind allerdings nur 10% dazu gekommen also würd ich mir das überlegen. Es stimmt man hat Vorteile bei einigen Sachen aber als Schwerbehinderter bekommt man sehr schlecht einen Arbeitsplatz. (Ich spreche aus Erfahrung) Die meisten Arbeitgeber zahlen lieber als das sie einen Schwerbehinderten einstellen.

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Gruß
Stephanie

Hallo,


mag sein das es trotz gesetzlicher Regelung, das Schwebehinderte bevorzugt Eingestellt werden sollen, dies nicht geschieht. Das hängt auch sicher von der Art der Behinderung ab.
Ich bin seit 1997 beim gleichen Arbeitgeber, habe also erst mal das Problem nicht.
Das wichtigste für mich ist der zusätzliche Urlaub. Da ich 40 Stunden und 3 Schichten Arbeite ist das sehr gut.

Grüße thomask
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12.14 kam überraschen eine Faszialispares auf der rechten Seite dazu
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von BerndB » 14.08.2013, 16:52

Hallo,
also ganz aktuell, da erst ein halbes Jahr alt und im Bewilligungsbescheid genau aufgeschlüsselt

Für die Taubheit (rechts 100%) GdB 20
Für die Facialisparese sowie Schwindelproblemen GdB 30
Für die Fußheberparese (altleiden nach Verkehrsunfall 1988) GdB 30

Explizit nicht anerkannt wurden:

- Reaktive Depression
- Gangunsicherheit
- psychogene Sprachstörung

Dann noch so eine Erklärung, dass man nicht alles einfach zusammenzählen darf, sondern der Gesamteindruck zählt. Welches bei mir konkret bedeutet, dass ich nicht GdB 80 sondern "nur" GdB 50 ohne weitere Eintragungen habe.
Der entsprechende Ausweis kam nach Übersendung eines Fotos ca. 2 Wochen später und ist unbefristet.

Zuständig: Versorgungsamt Verden

Gruß
Bernd
Nach OP 02.10.12 (HH Altona) frühverrentet; intra/extrameatales AN rechts,1,9cm x1,3cm;Taubheit re.; Facialisparese;/Lidschluss inkomplett;wenig körperl. belastbar; leichte Gangunsicherheit; Geschmacksprobl., kognitive Probleme, Pflegestufe 0
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von BerndB » 14.08.2013, 17:14

Labrador77 hat geschrieben: aber als Schwerbehinderter bekommt man sehr schlecht einen Arbeitsplatz. (Ich spreche aus Erfahrung) Die meisten Arbeitgeber zahlen lieber als das sie einen Schwerbehinderten einstellen.
Hallo Stephanie!

Wie du schon schreibst ...die meisten....jedoch nicht alle.
Muss jetzt mal vorsichtig formulieren, damit es keinen Ärger mit ehemaligen Arbeitgebern gibt....

Ich selber hatte in jungen Jahren einen Autounfall mit der Folge einer bleibenden Fußheberparese welche mir GdB 30 einbrachte. Vom örtlichem Arbeitsamt wurde ich einem mit GdB 50 gleichgestellt (weis nicht ob es das noch gibt, da 25 Jahre her).
War ganz einfach...persönlich vorgesprochen 15 Minuten gewartet, Gleichstellung mitgenommen.

Habe dann bei einer kommunalen Behörde im Sozialamt gearbeitet (Schreibtischtäter) wo also die sehr, wirklich sehr leichte Humpelei absolut unwichtig ist.

Die Behörde/ der Arbeitgeber hingegen war froh, denn sie hatte eine volle Arbeitskraft die ohne Einschränkungen arbeiten konnte, mich aber trotzdem "Absetzen" konnte weil sie ja einen Schwerbehinderten (ich war ja gleichgestellt) beschäftigte.

Gruß
Bernd
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von Ista » 15.08.2013, 08:09

Hallo BerndB,
wie du schreibst, ist bei dir alles richtig beurteilt worden. Die Gangunsicherheit gehört zur Parese.
Sprachstörungen und Depressionen musst du dir vom Neurologen oder Psychologen eine Beurteilung einholen. Das einzige was du machen kannst, Ist auf den Schwindel und die Fußheberparese zu pochen um das Merkzeichen "G" zu bekommen. Du könntest zudem noch erklären, dass die Facialesparese eine eigenständige Leidensbezeichnung ist und somit nicht mit dem Schwindel zusammen aufgeführt werden darf. Bekommst du aber nur jeweils einen GdB von 20, würde sich nichts ändern. Ich weiß nicht wie stark deine Faciales ist, aber das kann ein Arzt wunderbar beurteilen. Auch einen Augenarzt musst du hinzu ziehen, wenn du keinen Lidschluß hast. Das gibt wieder zusätzlich 20. Vielleicht ist der VdK nicht schlecht. Das Problem ist nur dabei, das viele sich nicht besonders gut einsetzen. Geh bis zur Klage. Das habe ich auch gemacht und 80 mit G und B erhalten.
LG Ista
AN lt. Op.Bericht 6X4X6 cm eingebluteter Tumor im Bereich des Kleinhirnbrückenwinkels re. mit raumfordernden Effekt. OP.: 22.10.2010 Westpfalz Klinik in Kaisers`lautern, AHB Hedon-Klinik in Lingen
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Re: GdB - Prozente wegen Taubheit

Beitrag von thomask » 28.04.2015, 19:38

an hat geschrieben:Lieber ThomasK,

beim Lesen deines Beitrages überlegte ich, ob du nicht die Hilfe des VdK in Anspruch nehmen könntest.

Kostet sehr wenig und ich glaube, sie sind in solchen Fällen sehr versiert.

Für alle Fälle mal der Link:
http://vdk.de/rg-karlsruhe/ID2078
Ruf doch einfach mal an, ob man dir behilflich sein kann.

Ich wünsche dir alles Gute und sende dir viel Kraft. Lass´dich nicht unterkriegen.

Ganz herzlich

an

Hallo,

seit 2012 , also nach der 2. OP habe ich den Schwerbehindertenausweiß mit 50%.
Die Tabelle , die ich erwähnt hatte , war vom VdK.
Und ich hatte das während der Reha mit einen Berater vom VdK besprochen,
der hatte mir kaum Hoffnung gemacht. Zum Glück kam es etwas anders.
Natürlich wäre mir meine Gesundheit viel lieber.

Grüße thomask
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