Kostenübernahme Cyberknife durch gesetzliche Krankenkassen ab 01.10.2023

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hapevl
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Kostenübernahme Cyberknife durch gesetzliche Krankenkassen ab 01.10.2023

Beitrag von hapevl » 19.06.2024, 13:50

Hallo Zusammen,

da es vereinzelt (scheinbar auch bei den Krankenkassen) noch zu Unsicherheiten hinsichtlich der Kostenübernahme von Cyberknife/Gammaknife/ZAP-X gibt, möchte ich euch hier über die mir bekannten aktuellen Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung (und das gilt für alle gesetzliche Krankenkassen) informieren:

Die Cyberknife-Behandlung wird für verschiedene Tumore und Metastasen durchgeführt. Man muss grundsätzlich die Diagnose unterscheiden. Für das Vestibularisschwanom gilt nachfolgendes:

**********************************************
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. Öffentlich im Internet zugänglich unter
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-34 ... -04-27.pdf
(siehe Punkt 40)

Auszug daraus:

40. Stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von interventionsbedürftigen Vestibularisschwannomen
§ 1 Beschreibung der Methode
1Die einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS) ist ein Verfahren der perkutanen Strahlentherapie, bei der ein klar abgrenzbares Zielvolumen präzise mit einer hohen Strahlendosis mittels Linearbeschleuniger oder Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen in einer Sitzung behandelt wird. 2Das Ziel der SRS ist das Erreichen einer langdauernden lokalen Tumorkontrolle bei minimaler Nebenwirkungswahrscheinlichkeit.
§ 2 Indikation
1Die SRS darf nach begründeter positiver Empfehlung der Tumorkonferenz gemäß § 3 Absatz 5 unter Berücksichtigung der weiteren Therapiealternativen zu Lasten der Krankenkassen bei folgender Indikation zur Anwendung kommen: 2Vestibularisschwannome mit einem Durchmesser von in der Regel nicht mehr als 3 cm, die aufgrund ihrer Größe, ihres Wachstumsverhaltens oder der mit ihnen verbundenen Symptomatik als behandlungsbedürftig eingestuft werden.
*******************************************************

Ab 01.10.23 wurde die vertragsärztliche Vergütung geregelt. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung über Versichertenkarte. Voraussetzung ist immer, dass es sich um eine vertragsärztliche Einrichtung handelt.

Folgende Einrichtungen sind mir aktuell als Vertragsbehandler bekannt. Am besten immer direkt beim Behandler nachfragen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abrechnung über die Versichertenkarte erfolgen kann!


Cyberknife

CyberKnife-Centrum Mitteldeutschland
Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt

SAPHIR Radiochirurgie Zentum Frankfurt am Main
Schleusenweg 2-16, 60528 Frankfurt am Main

CyberKnife Center Hamburg
im Strahlenzentrum Hamburg
Langenhorner Chaussee 369, 22419 Hamburg

SAPHIR Radiochirurgie Zentrum Norddeutschland
Feldstr. 21 (Haus L - Karl-Lennert-Krebscentrum), 24105 Kiel

Europäisches Radiochirurgie Centrum München
Max-Lebsche-Platz 31, 81377 München

CyberKnife Centrum Süd
Am Schwarzwald-Baar Klinikum
Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen

Gamma-Knife

Interdisziplinäres Centrum für Radiochirugie
Mörkenstr. 47, 22767 Hamburg

MVZ Gamma Knife Zentrum Hannover
Haltenhoffstr. 41, 30167 Hannover

MVZ Gamma Knife Zentrum Krefeld
Seyffardtstr. 27, 47805 Krefeld

ZAP-X

ZAP-X Zentrum Bonifatius Hospital Lingen
Wilhelmstr. 13, 49808 Lingen

Das Universitätsklinikum Heidelberg verfügt ebenfalls über ein Cyberknife-Gerät. Des Weiteren kann das LMU Klinikum München mit seinem MR-Linac-Gerät auch stereotaktische radiochirurgische Behandlungen durchführen. Beide Universitätskliniken verfügen über Hochschulambulanz-Vereinbarungen, die eine Abrechnung ermöglichen.


Viele Grüße
HaPe
m, Jahrgang 1968, verheiratet, 2 erwachsene Kinder
Diagnose 25.01.2024: AN re. 3-4mm, zystisch (?)
Hörminderung hohe Frequenzen, Tinnitus,
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