Akustikusneurinom - Klassifizierung für Zusatzversicherung
Verfasst: 30.09.2009, 11:34
Akustikusneurinom - Klassifizierung für Zusatzversicherung
Hallo!
Ich muss ein bisschen ausholen, meine Krankheitsgeschichte habe ich ja in anderen Themen schon geschildert.
Hier geht es nun um eine Frage, die sich bzgl. der Kostenübernahme ergeben hat.
In der ersten Hälfte dieses Jahres war ich noch privatversichert (seit meiner Geburt). Nachdem diese wegen einer Anstellung endete, habe ich bei der gleichen Versicherung eine Anwartschaft in Verbindung mit einer Zusatzversicherung für das Krankenhaus abgeschlossen.
Die PKV hat, da sie ja meine Krankgeschichte kannte (5-6 Hörtstürze), alle Erkrankungen in Bezug auf das Ohr für den Zusatzversicherungstarif ausgeschlossen (eine Wiederaufnahme in die PKV ist somit nur unter Zahlung eines Aufschlags möglich).
Nun bin ich verunsichert:
- ist das Akustikusneurinom als Erkrankung des Ohres zu sehen (da ja bei mir der Hörnerv leidet)?
- kann die Zusatzversicherung eine Übernahme von Behandlungskosten verweigern oder hat sie zu zahlen, da ein Akustikusneurinom, als Hirntumor klassifiziert, eben keine Erkrankung des Ohres ist?
Die ersten beiden Fragen sind ja vielleicht nciht eindeutig zu beantworten, daher wären eure Meinungen und Kenntnisse zu den folgenden beiden Fragen auch interessant:
- Soll ich die Versicherung vorab informieren und mich erkundigen oder sollte ich es drauf ankommen lassen und sie vor vollendete Tatsachen (evtl. Krankenhausbesuch und Operation) stellen?
- Es gibt eine ausgewiesene Rechtsberatung für A und CH- weiss jemand hier ob es das auch für D gibt?
Vielen Dank!
srakki
Hallo!
Ich muss ein bisschen ausholen, meine Krankheitsgeschichte habe ich ja in anderen Themen schon geschildert.
Hier geht es nun um eine Frage, die sich bzgl. der Kostenübernahme ergeben hat.
In der ersten Hälfte dieses Jahres war ich noch privatversichert (seit meiner Geburt). Nachdem diese wegen einer Anstellung endete, habe ich bei der gleichen Versicherung eine Anwartschaft in Verbindung mit einer Zusatzversicherung für das Krankenhaus abgeschlossen.
Die PKV hat, da sie ja meine Krankgeschichte kannte (5-6 Hörtstürze), alle Erkrankungen in Bezug auf das Ohr für den Zusatzversicherungstarif ausgeschlossen (eine Wiederaufnahme in die PKV ist somit nur unter Zahlung eines Aufschlags möglich).
Nun bin ich verunsichert:
- ist das Akustikusneurinom als Erkrankung des Ohres zu sehen (da ja bei mir der Hörnerv leidet)?
- kann die Zusatzversicherung eine Übernahme von Behandlungskosten verweigern oder hat sie zu zahlen, da ein Akustikusneurinom, als Hirntumor klassifiziert, eben keine Erkrankung des Ohres ist?
Die ersten beiden Fragen sind ja vielleicht nciht eindeutig zu beantworten, daher wären eure Meinungen und Kenntnisse zu den folgenden beiden Fragen auch interessant:
- Soll ich die Versicherung vorab informieren und mich erkundigen oder sollte ich es drauf ankommen lassen und sie vor vollendete Tatsachen (evtl. Krankenhausbesuch und Operation) stellen?
- Es gibt eine ausgewiesene Rechtsberatung für A und CH- weiss jemand hier ob es das auch für D gibt?
Vielen Dank!
srakki