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Akustikusneurinom - Klassifizierung für Zusatzversicherung

Verfasst: 30.09.2009, 11:34
von srakki
Akustikusneurinom - Klassifizierung für Zusatzversicherung

Hallo!

Ich muss ein bisschen ausholen, meine Krankheitsgeschichte habe ich ja in anderen Themen schon geschildert.

Hier geht es nun um eine Frage, die sich bzgl. der Kostenübernahme ergeben hat.
In der ersten Hälfte dieses Jahres war ich noch privatversichert (seit meiner Geburt). Nachdem diese wegen einer Anstellung endete, habe ich bei der gleichen Versicherung eine Anwartschaft in Verbindung mit einer Zusatzversicherung für das Krankenhaus abgeschlossen.
Die PKV hat, da sie ja meine Krankgeschichte kannte (5-6 Hörtstürze), alle Erkrankungen in Bezug auf das Ohr für den Zusatzversicherungstarif ausgeschlossen (eine Wiederaufnahme in die PKV ist somit nur unter Zahlung eines Aufschlags möglich).

Nun bin ich verunsichert:
- ist das Akustikusneurinom als Erkrankung des Ohres zu sehen (da ja bei mir der Hörnerv leidet)?
- kann die Zusatzversicherung eine Übernahme von Behandlungskosten verweigern oder hat sie zu zahlen, da ein Akustikusneurinom, als Hirntumor klassifiziert, eben keine Erkrankung des Ohres ist?

Die ersten beiden Fragen sind ja vielleicht nciht eindeutig zu beantworten, daher wären eure Meinungen und Kenntnisse zu den folgenden beiden Fragen auch interessant:

- Soll ich die Versicherung vorab informieren und mich erkundigen oder sollte ich es drauf ankommen lassen und sie vor vollendete Tatsachen (evtl. Krankenhausbesuch und Operation) stellen?
- Es gibt eine ausgewiesene Rechtsberatung für A und CH- weiss jemand hier ob es das auch für D gibt?

Vielen Dank!
srakki

Verfasst: 11.10.2009, 11:34
von ANFux
Lieber srakki,

ich habe wenige Kenntnisse über versicherungsrechtliche Fragen und wollte deshalb auch nicht antworten. Da Du mich aber per VN persönlich gefragt hast, antworte ich nun doch, so gut es geht.

Das Akustikusneurinom ist ein Schwannom oder Neurinom, also ein Hirntumor und als solcher auch in verschiedenen ärztlichen Dokumentationen so bezeichnet. Diesen den Ohrerkrankung zuzuordnen, dürfte jeder Versicherung schwer fallen.

Die beiden Rechtsanwälte, die auf der IGAN-Homepage vorgestellt werden, sind in der Schweiz bzw. in Österreich ansässig. Natürlich haben sie spezielle Kenntnisse aus diesen Ländern. Aber wenn Du gar keinen anderen Anlaufpunkt für eine Rechtsberatung hast, kannst Du ja versuchen, von diesen beiden Juristen Erstinformationen für ein zweckmäßiges und erfolgversprechendes Vorgehen zu erhalten. Den Kontakt stellt Frau Peter oder Herr Fluri her, wenn Du die IGAN per E-Mail kontaktierst.

Ich würde aber versuchen, eine Rechtsberatung in Nähe meines Wohnortes zu finden.

Beste Grüße
ANFux