Kostenübernahme für ärztliche Zweitmeinung

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NINO69
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Kostenübernahme für ärztliche Zweitmeinung

Beitrag von NINO69 » 07.09.2009, 15:54

Kostenübernahme für ärztliche Zweitmeinung

Hallo,

wer kann mir sagen, ob die Krankenkassen mehrere Beratungsgespräche, also das Einholen ärztlicher Zeitmeinungen, dulden bzw. auch bezahlen ?

Wieviele Meinungen darf man sich holen?
Muss man dies in verschiedenen Quartalen tun bzw. kann ich in einem Quartal mehrere solcher Meinungen einholen?
Brauche ich immer eine Überweisung vom HNO-Arzt?
(Ich habe das Gefühl, er sieht dies nicht so gerne, schon das Einholen einer zweiten Meinung.)

NINO69
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Einige Patientenrechte

Beitrag von ANFux » 08.09.2009, 11:07

Einige Patientenrechte

Lieber NINO69, liebe Forumsleser,

das Patientenrecht in Deutschland regelt das ziemlich klar.

Die Krankenkassen dulden und zahlen das Einholen von Zweitmeinungen. Voraussetzung: Der Arzt ist zugelassen und die Untersuchung ist nicht privat. Deshalb ist das vorher bei dem gewählten Arzt zu erfragen.

Im Gesetz stehen keine Beschränkungen für eine maximale Anzahl. Hier ist sinnvolles, vernünftiges Handeln gefragt. Im Forum gibt es Mitglieder, die fünf Klinikchefs konsultierten. Vielleicht melden die sich mal zu Wort mit ihren Erfahrungen...

Eine Quartalsbindung ist nicht vorgeschrieben, besser gesagt: mir nicht bekannt. Vielleicht haben hierzu auch einige Forumsmitglieder Erfahrungen ....

Der Hausarzt oder Facharzt hat das Einholen einer Zweitmeinung zu akzeptieren. Wenn er die Sache richtig betrachtet, kann er selbst dabei an Erfahrung gewinnen. Und der Patient gewinnt an Vertrauen in die Ärzteschaft.

In mehreren Veröffentlichungen steht konkret, daß der Hausarzt darüber informiert werden sollte. Der Gesetzgeber geht also davon aus, daß der Patient nicht in jedem Fall seinen Hausarzt informiert. Also ist dessen Zustimmung nicht Voraussetzung für das Einholen einer Zweitmeinung. Und folglich braucht man dafür auch keine Überweisung.

Der Patient sollte sich immer die Befunde von Diagnosen aushändigen lassen. Dann hat er die Unterlagen für eine neue Arztkonsultation. Nicht immer sind dann neue Diagnosen erforderlich

Ich habe vor kurzem drei Ärzte in zwei Kliniken wegen einer Hüftprothesenoperation konsultiert. Ich brauchte keine Überweisung eines Arztes.

ANFux

Zum Selbststudium hier noch einige Links:

Patientenrecht in Deutschland:
http://daris.kbv.de/daris/doccontent.dl ... SystemType
=2&LogonId=118d397e6f123cc0cb59d7a8b8e5f15b&DocId
=003748118&Page=1

Leitfaden für Ärzte und Patienten und Ärzte:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/1338.pdf

Zum einholen einer ärztlichen Zweitmeinung
... in Deutschland:
http://www.medfuehrer.de/184,second_opi ... efund.html

... in der Schweiz:
http://www.sf.tv/sendungen/puls/merkbla ... 20070326_2

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Zuletzt geändert von ANFux am 09.09.2009, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einige Patientenrechte

Beitrag von NINO69 » 09.09.2009, 09:59

Zitat von ANFux:
.....für das Einholen einer Zweitmeinung. Und folglich braucht man dafür auch keine Überweisung.
Ich habe vor kurzem drei Ärzte in zwei Kliniken wegen einer Hüftprothesenoperation konsultiert. Ich brauchte keine Überweisung eines Arztes.


Lieber ANFux

Wie rechnet denn dann der Arzt ab, wenn er keine Überweisung hat? Mit der KK Karte allein kommt man heute nicht weit. Ich bin gesetzlich versichert und wurde immer auf eine Überweisung angesprochen, deswegen meine Frage, wie viele Meinungen die Krankenkassen dulden.
Trotzdem Danke für die Links.
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