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SVA übernimmt allgemeine Krankenhauskosten bei OP in D

Verfasst: 30.07.2009, 18:37
von Robeck
SVA übernimmt allgemeine Krankenhauskosten bei OP in D

Liebes Forum,
heute sind auf den Tag genau 3 Wochen seit meiner Akustikusneurinom-Operation vergangen und ich bin euch noch einen Artikel bzgl. Kostenübernahme durch die SVA schuldig.

Nach der Diagnose Anfang April 09 hatte ich jede Menge Schwierigkeiten die beste Therapie für mich zu finden und noch mehr Schwierigkeiten hatte ich, bei der SVA und meiner privaten Zusatzversicherung den Durchblick zu bekommen.

Vielleicht kann euch dieser Beitrag einige Sorgen und Mühen ersparen, ich versuche in einer chronologischen Schilderung das Wesentliche auf den Punkt zu bringen:

Mein Ziel war von Anfang an eine Behandlung im EU-Ausland zu machen. Meine Versicherung, die SVA, hat mir mehrmals telefonisch wie auch im persönlichen Gespräch die Bezahlung der Behandlung konsequent verweigert. Unter anderem wurde ich mit folgenden Aussagen konfrontiert:
"solche Operationen werden in Wien regelmäßig gemacht, es kommen sogar Patienten von Deutschland nach Wien!" Und dass "der EUGH den PatientInnen nur dann Recht gibt, wenn die Operation nicht im österreichischen Inland gemacht werden kann." Die SVA würde nur den Tagessatz von ca. € 140 bezahlen, nicht einmal die Kosten übernehmen, die bei einer OP in Österreich anfallen würden.
Diese Aussagen sollten sich glücklicher Weise als teilweise haltlos erweisen.

Nachdem ich eine in "Beamten-deutsch" verfasste Zusage zur Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung bekam, ging ich fälschlicherweise davon aus, dass die Kostenfrage somit vollständig geklärt sei und dass keine Kosten auf mich zukommen. In der Folge sah ich keine Notwendigkeit mehr, mit der SVA zu streiten, noch dazu schien ein Einlenken seitens der Versicherung aussichtslos.
Außerdem war bei der Zusatzversicherung immer die Rede von einer 100%igen Kostenübernahme...Bis wenige Tage vor dem OP-Termin blieb ich in dem Glauben. Doch wenige Tage vor der Operation erhalte ich plötzlich die Mitteilung, dass ich die allg. Krankenhaus-Kosten (rd. 10.000 €) selbst tragen muss, wenn ich nicht von der SVA einen E112 Schein bekomme, der von der Versicherung ausgestellt werden muss, damit eine Behandlung im Ausland finanziert wird.
Schock, aber mein Entschluss ist gefasst. Ich will den Termin weder absagen noch verschieben, borge mir das Geld von Verwandten und es wird überwiesen.

Die Zeit schreitet voran, 3 Tage vor der Operation rufe ich Herrn Fluri von der IGAN an und wende mich in der Folge mit meinem Problem an die Rechtsauskunft der IGAN. Dadurch erhalte ich wertvolle Informationen und stelle einen Tag vor meiner Abreise einen 4-seitigen formlosen Antrag auf Kostenübernahme, den ich voll packe mit meiner Krankengeschichte, Argumenten die für Deutschland und gegen Österreich sprechen, Informationen von der IGAN-Seite und diversen Mitgliedern im Forum bzgl Urteile des EUGH (danke!) und Resultate aus den Gesprächen diverser konsultierter Ärzte.

Ein Tip den ich von der Rechtsberatung der IGAN erhalten habe ist, folgenden Satz einzubauen: "Im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Ablehnung meines Antrages ersuche ich um die Ausstellung eines schriftlichen Bescheides."
Danach kann binnen 4 Wochen etwas gegen eine etwaige Ablehnung unternommen werden. Sprich, ich hätte beim Sozialgericht Einspruch oder Klage (?) erheben können. Die Kosten im Falle eines solchen Schrittes hätten bei jedem erdenklichen Ausgang von der Versicherung getragen werden müssen!
Es gibt also kein Risiko und nichts zu verlieren!
Das hat mir Mut gemacht und tatsächlich: Kaum bin ich von Tübingen nach Hause gekommen, erhalte ich einen Anruf von einer SVA Mitarbeiterin, die allg. Kosten werden zur Gänze übernommen!

Fazit: lasst euch nicht allzu schnell von eurer Versicherung abwimmeln! Natürlich wurden die Chefarzthonorare von meiner Zusatzversicherung bezahlt, die nicht jeder hat. Aber zu Wissen, dass die SVA in meinem Fall bezahlt hat, soll euch ermutigen für euer Recht zu kämpfen.

Alles Liebe und viel Glück!