Argumentationshilfen zur Kostenübernahme SVA Österreich?

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Robeck
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Argumentationshilfen zur Kostenübernahme SVA Österreich?

Beitrag von Robeck » 29.04.2009, 13:09

Liebe LeserInnen, liebes Forum, liebe IGAN!

Ich bin neu und dies ist mein erster Eintrag im Forum, Mitleser bin ich seit ca. einem Monat. Ich habe seither sehr stark von dieser Plattform profitiert und die vielen Informationen aufgesogen wie ein Schwamm. Als Österreicher bin ich hier in der Minderheit, vielleicht kann mir trotzdem jemand weiterhelfen:

Nach einem Hörsturz, Infusionstherapie und Cortison-Spritzen ins Innenohr wurde am 3. Tag meines stationären Aufenthalts in einem Wiener Krankenhaus am 3. April 09 mein 16x12 mm großes akn entdeckt. Trotz der Therapien im KH hat sich mein Hörvermögen am rechten Ohr drastisch verschlechtert, seither bin ich einseitig nahezu taub und habe Tinnitus. Mittlerweile war ich zum Informationsgespräch in Tübingen bei Dr. Tatagiba, dass ich eine Operation anstrebe ist für mich klar. Ich muss mich nur noch für einen Termin entscheiden.

Nach der Diagnose war die erste Reaktion der behandelnden HNO Ärztin, dass sie sich an meiner Stelle an eine Spezialklinik wenden würde und nicht weiß ob es klug wäre (...), die Op in Österreich durchführen zu lassen. Offen ist die Frage ob meine Versicherung, die SVA, eine Op im Ausland bezahlen wird. Laut einer ersten Auskunft benötige ich dazu ein Schriftstück von einem österreichischen Krankenhaus, respektive von einem Facharzt für Neurochirurgie/HNO-Chirurgie, in dem die Behandlung in einer Spezialklinik (in D) empfohlen wird.

So ein Schreiben wurde mir von der Ärztin, die das AN diagnostiziert hat, ursprünglich zugesichert. Sie hat von Anfang an empfohlen in eine Spezialklinik im Ausland zu gehen und mir sogar von einer Überweisung in ein Wiener Krankenhaus abgeraten. Nach Rücksprache mit ihrem Chef hat sie allerdings einen Rückzieher gemacht und bedauert, dass sie ein Schriftstück welches die Notwendigkeit einer Auslands-Op untermauert, nicht aufsetzen könne und dass die Neurochirurgen der Wiener Rudolphstiftung ganz toll sind...

Aus diversen Quellen, von Herrn Fluri und vielen Forums-Einträgen Betroffener, weiß ich, dass die Restrisiken bei einer Op durch routinierte Teams minimiert werden können. Und genau darum geht es: ich bin in wenigen Tagen 30 und will ein Leben ohne Facialisparese führen und wer weiß, vielleicht erholt sich mein Hörnerv noch ein wenig oder ein Hörgerät könnte Verbesserung bringen. Auf jeden Fall will ich nichts dem Zufall überlassen, bzw strebe ich die Bestmögliche Lösung an. Ob die Versicherung nun bezahlt oder nicht wird sich zeigen, im Endeffekt wird das meine Entscheidung in D zu operieren nicht beeinflussen. Ein komisches Gefühl, die 2-Klassen-Medizin am eigenen Körper zu erfahren.

Damit die Versicherung aber bezahlt, werde ich demnächst einen persönlichen Termin bei der SVA wahrnehmen und möchte so gut wie möglich vorbereitet sein. Ein Schreiben eines österreichischen Neurochirurgen, der eine Op in einer Spezialklinik empfiehlt, wäre die beste Voraussetzung die Versicherung zu überzeugen. Doch das wird vermutlich schwierig, weil die Op in Ö prinzipiell möglich ist soweit ich weiß. Ein Termin beim Neurochirurgen-"Kapazunda" (Zitat Sekretärin) des Wiener AKH wird ev Klarheit schaffen. Vielleicht bekomme ich ja mein "Empfehlungsschreiben".

Hat jemand von Euch Erfahrungen diesbezüglich?
Gibt es zusätzlich zu den Informationen im Forum vergleichbare Fälle von österreichischen Betroffenen die bei der SVA versichert sind und in Deutschland eine Op gemacht haben?

Wo bekomme ich Studien oder statistischen Daten, die die vergleichsweise seltene Bahandlung in Ö belegen bzw. einen Vergleich der Erfolgsquoten mit Spezialkliniken zulassen?


Allen alles Gute, ich hoffe auf Reaktionen und werde Euch am laufenden halten sobald ich schlauer bin.
Liebe Grüße aus Wien
Robeck: m, 1979, AKN re 16x12 mm, T3b, am 3.4.09 diagnostiziert, einseitige Hörminderung -80dB bereits vor der Op.
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Beitrag von lulube » 29.04.2009, 21:56

Hallo Robeck!

Der Zeitungsartikel „Kassen müssen Behandlung im Eu-Ausland bezahlen“, auf den ich mich am 24.04.2008 beziehe, beginnt mit: „Den Stein brachten schon vor Jahren Patienten ins Rollen, die vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg auf ihre Rechte pochten. Sie hatten in einem anderen EU-Land ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Ihre Krankenkasse hatte sich danach geweigert, die Kosten zu erstatten. Der EuGH urteilte in allen Fällen zu Gunsten der Patienten: Das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU, so die Richter, erstrecke sich auch auf medizinische Leistungen.“

Nach meinem Verständnis kann ein gesetzlich Versicherter in jedem EU-Land medizinische Leistungen in Anspruch nehmen – ohne irgendwelche Empfehlungen eines einheimischen Arztes. Wenn der Rechtstreit vor Gericht endet, wird die Krankenkasse zahlen müssen. Doch nicht jeder Patient kann auf die Erstattung (bis zu der Höhe, wie in der Heimat üblich) warten. Und da kann (zur Zeit noch, bis das Gesetz verabschiedet ist) ein Schriftstück von einem einheimischen Krankenhaus die Zahlungsbereitschaft bzw. die Zusicherung der Kostenübernahme der Kassen beschleunigen.

Bis zur Gesetzgebung durch das Europaparlament, in der dann auch geregelt sein wird, ob der Patient die Bezahlung vorschießt oder die Abrechnung direkt über die Krankenkasse erfolgt, wird es noch ein paar Monate dauern. Doch im Recht sind die Patienten jetzt schon.

Wenn der Moderator aus dem Urlaub zurück ist, wird dieses Thema sicher noch ausgeweitet werden. Wer will, kann sich auch unter folgender Webseite schon weitere Informationen holen:
http://www.bundestag.de/dasparlament/2009/18-19/
EuropaWelt/24246011.html (Das ist die Fortsetzung der Internetadresse.)

Lieber Robeck, trotz der eindeutigen Rechtslage

- Vermutlich kennen die Krankenkasse diese noch viel besser.
Doch sie wissen auch, dass kaum jemand die Mühe und
Kosten auf sich nimmt, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. –

hoffe ich, dass Dir das gewünschte „Empfehlungsschreiben“ ausgestellt wird; denn Stress hast Du ja schon genug.

Gute Wünsche

lulube
Zuletzt geändert von lulube am 19.07.2009, 21:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Kostenübernahme in CH

Beitrag von ebi » 03.05.2009, 13:29

Hallo Robeck

Bei mir in der Schweiz sind die gleichen Probleme entstanden wie bei dir. Das Empfehlungsschreiben meines CH-HNO-Arztes mit den Argumenten zur OP in einem wirklichen Kompetenzzentrum (im Ausland, z. B. in Tübingen) hat meine Krankenkasse in einer ersten Stellungnahme nicht interessiert, und sie hat die Bezahlung abgelehnt. Natürlich werde ich noch nicht aufgeben und werde in einem nächsten Schritt probieren irgend etwas zu erreichen.

Nun zu deinem AKN. Auch ich habe konsequenterweise, unabhängig der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, entschieden die OP am Ort der für mich besten Wahl und mit dem routiniertesten OP-Team ausführen zu lassen. Tübingen scheint deine Wahl zu sein, dazu kann ich dir nur gratulieren, besser wirst du kaum aufgehoben sein, und Prof. M. Tatagiba wird auch dein AKN bestimmt mit Erfolg operieren.
Bleib positiv, es kommt gut.
Mit freundlichen Grüssen
Ebi
Ebi: 45, m, 2007 (Fehl-)diagnose Otosklerose, Jan. 2009 ca. 27mm grosses AN. Hörminderung 60%. Erfolgreiche OP in Tübingen bei Prof. M. Tatagiba am 21.04.09 (vollständige Resektion, Hörverlust re. 100%)
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Beitrag von Robeck » 05.05.2009, 00:58

Liebe(r?) lulube,
danke für deinen Beitrag, ich habe ihn gleich nachdem du ihn verfasst hast, gelesen und er klingt vielversprechend. Sobald ich etwas von der SVA weiß, schreib ich es ins Forum. Was jetzt schon mal positiv ist, ist dass die Zusatzversicherung zu einer Kulanz-Lösung bereit sein wird...

Bis dann und liebe Grüße
Bert
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Re: Kostenübernahme in CH

Beitrag von Robeck » 05.05.2009, 01:27

Lieber Ebi!

Gratuliere zu gelungenen Op, deine Genesung scheint ja sehr gut abzulaufen! Wir haben uns ganz knapp verpasst, vielleicht sind wir uns auch über den Weg gelaufen, ich war am 20. April auch in Tübingen, zum Informationsgespräch. Abgesehen von der Kompetenz und Freundlichkeit (sogar die Frau an der Kassa wünschte mir alles Gute) war ich außerdem beeindruckt von dem überdimensionalen Taubenhaus auf der kleinen Insel im Zentrum, wo die Eier gegen Gips-Duplikate ausgetauscht werden. :wink:

Auch ich werde meine Op nicht abhängig machen von der Zahlungswilligkeit einer Versicherung. Es geht zwar nicht gerade um Peanuts und es ist keineswegs so, dass ich den fraglichen Betrag einfach so mal schnell locker machen kann, aber hier zu sparen ist für mich eindeutig der falsche Ort. Insofern wird sich so oder so eine Lösung finden. Falls etwas schief ginge aufgrund von Sparsamkeit, würde ich mich für den Rest meines Lebens ärgern.

Viel Erfolg noch für die Verhandlungen mit deiner Schweizer Krankenkasse, warum bezahlen die eigentlich die Op in Deutschland nicht, ist doch sicher billiger als in der Schweiz!?

Danke für die motivierenden Wünsche, ich werde positiv bleiben.
Alles Gute und eine erfolgreiche Reha wünsche ich dir,
LG Bert
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Re: Kostenübernahme in CH

Beitrag von Thomas S » 05.05.2009, 18:19

Hallo!

Dieses Thema ist auch für mich aktuell, bin Österreicher und überelge auch stark im Ausland einen Operateur zu suchen.
Meine Hausärztin hat mir auch von einem anderen Österreicher berichtet, der erfolgreich in Italien operieren war, aber kannte leider keine Details, vielleicht kriege ich da noch mehr Informationen.

Meine Frage: Mit welchen Beträgen muss man denn rechenen, die man (hoffentlich nur) vorauszahlen muss?
1976, AN rechts: 1,2*0,7cm, Tinnitus, leichte Hörminderung, AN diagnostiziert im Sommer 08, leichter Tinnitus wohl schon seit 15 Jahren. August 2012 Gamma Knife Bestrahlung in Wien
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Beträge?!

Beitrag von Robeck » 09.05.2009, 13:58

Ich könnte dir an dieser Stelle einen Kostenvoranschlag von Tübingen nennen, weiß aber nicht ob das vom Forum gewünscht ist. Bisher sind diesbezüglich keine Informationen gepostet...ANFux, wie siehst du das?

Ansonsten kann ich Dir, Thomas, anbieten dass wir uns in Wien treffen oder du schreibst mir eine vertrauliche Nachricht.

LG
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Bekanntgabe von Kosten für OP

Beitrag von ANFux » 12.05.2009, 11:12

Lieber Robeck,

ich sehe da keine Probleme. Es ist schließlich bekannt, daß es verschiedene finanzielle Regelungen gibt. Mit einer Bekanntgabe von Zahlen ist weder eine Rufschädigung des Arztes verbunden noch irgendeine Wertung der Höhe. Allerdings muß allen klar sein, daß keine der im Forum zitierten Zahlen "eingeklagt" werden kann, daß niemand erwarten darf, daß in seinem Fall die Kosten die gleiche Höhe haben müßten!
Als Orientierung ist so eine Bekanntgabe sogar nützlich, denn die Frage bewegt doch viele Forumsleser.

ANFux
Zuletzt geändert von ANFux am 12.05.2009, 15:54, insgesamt 1-mal geändert.
1939, m. '94 transtemp. OP (15 mm) in Magdeburg/Prof. Freigang, einseitig taub, kein Tinnitus, keine Fazialispar. Rehakur in Bad Gögging. '96-'04 im Vorstand d. VAN in D, seitdem Beratungen zum AN. Ab '07 Moderator, ab '08 Homepage-Verantwortl.(bis 2012)
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Re: Bekanntgabe von Kosten für OP

Beitrag von Thomas S » 12.05.2009, 14:52

Hallo!

Ich habe mittlerweise mit Robeck Kontakt aufgenommen und mit meiner KK (der Wiener Gebiets-KK) gesprochen. Die meinen natürlich auch, dass sie die OP nicht bezahlen wollen, außer einer ihrer Ärzte genehmigt das.

Dann habe ich in Tübingen angerufen, dort hat man mir das so erklärt:

Wenn man in Österreich einen E112 Schein (EU weit gültiger Krankenschein) für diese OP bekommt, dann ist damit die medizische Basisversorgung abgedeckt. Aber halt nicht die Checkarztkosten, die man nur mit einer Zusatzversicherung ersetzt bekommen könnte.
Die gesamte Behandlung kostet ca. 20.400, mit dem Schein bekommt man 10.000 ersetzt.
So weit ich das verstehe: Wenn die in lulube's Artikel erwähnte EU Richtlinie umgesetzt wird, wird man sich diesen Schein nicht mehr benötigen, aber die Chefarztkosten trotzdem selbst begleichen müssen.

Wenn man sich nicht von Prof. Tatabiga persönlich operieren lässt, sondern z.B. von OA Rosern, braucht man keine Chefarztkosten begleichen.

Das macht die Entscheindung nicht leichter - schließlich kann ich nicht beurteilen, ob die anderen Chirurgen vielleicht ebenso gut sind wie der Chefarzt...

Ciao,
Thomas
1976, AN rechts: 1,2*0,7cm, Tinnitus, leichte Hörminderung, AN diagnostiziert im Sommer 08, leichter Tinnitus wohl schon seit 15 Jahren. August 2012 Gamma Knife Bestrahlung in Wien
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Beitrag von Robeck » 12.05.2009, 15:27

Na gut, mit der Zusage von ANFux:
die Kostenschätzung für eine Op in Tübingen in meinem spezifischen Fall beläuft sich auf € 20.000, die Hälfte davon entfallen allerdings auf Chefarzthonorare.

Ich war mittlerweile bei der SVA: die wollen tatsächlich nur einen Tagessatz bezahlen und nicht einmal für die Kosten die in Ö anfallen würden, aufkommen! Laut SVA kommen sogar Patienten von Deutschland ans AKH Wien :? zur AKN Operation! Das klingt wahnsinnig überzeugend nach allem was ich bisher in Erfahrung bringen konnte!

Die wirklich freundliche Dame am Informationsschalter hat außerdem gesagt, daß ihr die Urteile des EUgh bekannt sind, diese aber nur zum tragen kämen, wenn eine Op im eigenen Land nicht durchführbar sei...
Es ist also alles so, wie im Forum geschildert. Nur dass ich es bisher nicht glauben wollte.
Ich habe das außerordentliche Glück, daß meine Op nun doch von der Zusatzversicherung übernommen wird! Das ist eine große Entlastung..

Trotzdem: die erste Runde ist verloren, aber ich bin der Meinung die SVA sollte bezahlen und habe richtig Lust bekommen mit der SVA zu streiten. Die putzen sich komplett ab, das kann es doch nicht sein!
Liebe Grüße,
Robeck: m, 1979, AKN re 16x12 mm, T3b, am 3.4.09 diagnostiziert, einseitige Hörminderung -80dB bereits vor der Op.
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