Kündigung durch PKV möglich ?
Verfasst: 01.01.2016, 22:25
Hat jemand Erfahrung ob die private KK mich während
der Erkrankung kündigen Kann ?
der Erkrankung kündigen Kann ?
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Das bedeutet, war die Erkrankung/Diagnose vor Vertragsabschluss nichtGrundsätzlich darf Ihr Versicherer Ihren privaten Krankenversicherungsschutz nicht kündigen. Dies ist in § 206 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 12 Abs. 1 Nr. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Der Versicherer darf aber wegen falscher Angaben bei der Gesundheitsprüfung vom Versicherungsvertrag zurücktreten (§§ 19 und 21 VVG) sowie bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
Danke , beruhigt mich !snowdog hat geschrieben:Hallo timmi02,
vom Grundsatz ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich
(siehe Verband der PKV)
Das bedeutet, war die Erkrankung/Diagnose vor Vertragsabschluss nichtGrundsätzlich darf Ihr Versicherer Ihren privaten Krankenversicherungsschutz nicht kündigen. Dies ist in § 206 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 12 Abs. 1 Nr. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Der Versicherer darf aber wegen falscher Angaben bei der Gesundheitsprüfung vom Versicherungsvertrag zurücktreten (§§ 19 und 21 VVG) sowie bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
entdeckt/bekannt, muss die KV leisten und darf aus diesem Grund den
Vertrag nicht einseitig kündigen.
Im Forum habe ich hierüber keinen vergleichbaren Fall finden können.
Beste Grüße
snowdog