Kostenübernahme Zuzahlung durch TK (OP in Tübingen) ?
Verfasst: 05.01.2016, 19:47
Hallo,
nachdem uns im Juli 2015 eröffnet wurde, das der AN wieder gewachsen ist, hatten wir jetzt im
Dezember einen Privattermin in Tübingen bei Prof. Tatagiba.
Prof. Tatagiba riet uns nach Ansicht der MRT Bilder zu einer Operation. Er meinte, das durch die
Bestrahlung mit Gamma Knife in Krefeld eine Operation etwas schwieriger ist, weil das Gewebe mit dem
Umfeld verbacken ist (So habe ich es zumindestens verstanden).
Ob er das AN komplett entfernen kann, ist noch nicht sicher. Prof. Tatagiba meint allerdings, daß das Hörvermögen auf jeden Fall verloren geht, eine Beeinträchtigung des Gesichtsnervs nicht auszuschliessen ist. Bevor wir einen OP-Termin treffen können, muss meine Frau noch einige Voruntersuchungen zuhause erledigen. Soviel zur medizinischen Seite.
Nun folgt noch der Kampf mit unserer Krankenkasse (TK). Da wir der Meinung sind, das Prof. Tatagiba operieren sollte, die TK die Kosten des OP-Tages allerdings nicht tragen möchte, weil Chefarztkosten nicht im Leistungsumfang der TK sind.
Meine Argumentation gegenüber der TK war eigentlich folgende :
Wenn der Oberarzt operiert, entstehen der TK doch auch Kosten. Wenn nun die TK die Differenz zwischen Chefarzt und Oberarzt erstattet und man dann den restlichen Betrag privat bezahlt.
Hat jemand im Forum ähnliche Erfahrungen ??
Die TK argumentiert das wäre nicht möglich, weil das Krankenhaus nur einen Pauschalbetrag berechnet, aus dem nicht hervorgeht, was z.B. nur die OP kostet.
Habe in dieser Sache auch die unabhängige Patientenberatung (UPD) eingeschaltet.
nachdem uns im Juli 2015 eröffnet wurde, das der AN wieder gewachsen ist, hatten wir jetzt im
Dezember einen Privattermin in Tübingen bei Prof. Tatagiba.
Prof. Tatagiba riet uns nach Ansicht der MRT Bilder zu einer Operation. Er meinte, das durch die
Bestrahlung mit Gamma Knife in Krefeld eine Operation etwas schwieriger ist, weil das Gewebe mit dem
Umfeld verbacken ist (So habe ich es zumindestens verstanden).
Ob er das AN komplett entfernen kann, ist noch nicht sicher. Prof. Tatagiba meint allerdings, daß das Hörvermögen auf jeden Fall verloren geht, eine Beeinträchtigung des Gesichtsnervs nicht auszuschliessen ist. Bevor wir einen OP-Termin treffen können, muss meine Frau noch einige Voruntersuchungen zuhause erledigen. Soviel zur medizinischen Seite.
Nun folgt noch der Kampf mit unserer Krankenkasse (TK). Da wir der Meinung sind, das Prof. Tatagiba operieren sollte, die TK die Kosten des OP-Tages allerdings nicht tragen möchte, weil Chefarztkosten nicht im Leistungsumfang der TK sind.
Meine Argumentation gegenüber der TK war eigentlich folgende :
Wenn der Oberarzt operiert, entstehen der TK doch auch Kosten. Wenn nun die TK die Differenz zwischen Chefarzt und Oberarzt erstattet und man dann den restlichen Betrag privat bezahlt.
Hat jemand im Forum ähnliche Erfahrungen ??
Die TK argumentiert das wäre nicht möglich, weil das Krankenhaus nur einen Pauschalbetrag berechnet, aus dem nicht hervorgeht, was z.B. nur die OP kostet.
Habe in dieser Sache auch die unabhängige Patientenberatung (UPD) eingeschaltet.