Freie Arztwahl in Europa - mit und ohne E 112

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ANFux
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Freie Arztwahl in Europa - mit und ohne E 112

Beitrag von ANFux » 24.02.2015, 09:41

Freie Arztwahl in Europa – mit und ohne E 112

„Freie Arztwahl ohne Grenzen“ lautete 2009 geradezu triumphierend der Titel einer Veröffentlichung auf der Homepage des Deutschen Bundestages http://www.bundestag.de/dasparlament/2009/..... nachdem Monate zuvor das EU-Parlament in erster Lesung einen Richtlinienentwurf gebilligt hatte, der es den Patienten leichter machen sollte, medizinische Leistungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen.
Die Länder hätten nur noch Kleinigkeiten zu regeln und in Gesetzesform zu gießen, dann wäre der Wunsch eines jeden Patienten, sich für die Lösung seiner gesundheitlichen robleme „seinen“ Wunscharzt in „seiner“ Wunschklinik auswählen zu können, und das nicht nur in „seinem“ Land, sondern im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), leicht erfüllbar. Aber als Politiker jeder Colour begannen, Statements abzugeben und auf das und das und jenes hinwiesen, da konnte man ahnen, wohin das Schiff fährt. Und auch, wer im Hintergrund die Fäden zieht und die Richtung vorgibt. Es begann die Stunde der Vereine, Verbände, Krankenkassen und Lobbyisten.

Was herausgekommen ist, das ist ein Batzen von Bestimmungen und Regelungen, deren Einhaltung von Verwaltungsangestellten aller Art kontrolliert wird, deren Beschaffung und Studium dem Erkrankten und dessen Angehörigen Zeit und Nerven kostet und auch viele Enttäuschungen bringt. Das eigentliche Ziel, eine wirklich unbürokratisch vollziehbare freie Wahl des Arztes seines Vertrauens, egal ob im Heimatland oder in einem anderen EU-Land, wurde zweitrangig behandelt. In den Vordergrund wurden die Belange der nationalen Verbände und Institutionen gestellt, und natürlich wurde es auch ein Eldorado für die Juristen, die schon immer mit jedem Gesetz dafür sorgen, daß sie nie arbeitslos werden.

Was bleibt zu tun bzw. was muß getan werden, wenn der Arzt des Vertrauens in einer gesundheitlich schwierigen Situation seinen Sitz, seine Wirkungsstätte, im Ausland hat?

Am Anfang muß leider ein zeitaufwändiges Studieren der erlassenen Regelungen stehen. Dazu empfehle ich die Homepage http://www.eu-patienten.de . Nach deren Selbsteinschätzung ist das eine wettbewerbsneutrale Plattform zur Information von Patienten und Gesundheitsdienstleistern rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zwischen Deutschland und dem EU-Ausland incl. Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Die Seiten sind sehr gut gegliedert und verständlich geschrieben. Persönlich interessierende Dinge können per Telefon, Fax oder Mail an das Team EU-PATIENTEN.DE gerichtet werden.

Hier kurz die Gliederung der Plattform nach der Startseite:

Behandlung im EU-Ausland
Wer trägt die Kosten?
- Behandlung wie gesetzlich Krankenversicherte
- Behandlung wie privat Krankenversicherte
Vor der Behandlung
Während der Behandlung
Nach der Behandlung
Checklisten
Liste Nationaler Kontaktstellen im Ausland
Regionale Informationsträger

Das Lesen dieser Seiten ist für jeden Antragsteller m.E. unerläßlich, ich möchte aber kurz den „Rahmen des normal Möglichen“ abstecken, wobei ich das Krankheitsbild AN-Therapie betrachte und als Bedürftigen den gesetzlich Krankenversicherten.

Eine Zustimmung zur Behandlung im Ausland – damit meine ich insbesondere auch die Kostenerstattung – wird (i.d.R.) erteilt, wenn im Heimatland keine Behandlung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse erfolgen kann. Das trifft für die AN-Therapie in Deutschland nicht zu. Das erschwert erst einmal die Antragstellung für eine AN-Therapie im Ausland.

Eine Zustimmung muß aber erteilt werden, wenn die notwendige Behandlung nicht rechtzeitig im Heimaltland erfolgen kann. Das dürfte, wenn man das Wachstumsverhalten des ANs, die Diagnosemöglichkeiten und die prinzipiell freie Arztwahl in Deutschland zugrunde legt, für deutsche Patienten auch nur selten zutreffen.

Hat es also gar keinen Zweck, keine Erfolgsaussicht, einen Antrag auf ärztliche (stätionäre) Behandlung im Ausland zu stellen? Doch, es gibt Erfolgsaussichten !

„I.d.R.“ soll heißen, daß es dem entscheidenden Beamten leicht fällt, einen Antrag auf Behandlung im Ausland abzulehnen, daß er aber wohl einen Ermessensspielraum hat, in dem er auch „weiche Faktoren“ des Antragstellers berücksichtigen und anerkennen kann.
Es kommt also mehr denn je darauf an, die Antragstellung sachlich und emotional zu begründen und nicht nur formal einen Antrag durch Ausfüllen eines Formblattes zu stellen.

Für diese Gespräche bei der Antragstellung gibt es kein sicheres, allgemein erfolgreiches Konzept, weil jeder Fall anders liegt und weil die Gesprächspartner eben Individuen sind, trotz aller Bürokratie. Es ist deshalb sehr wichtig, daß die Antragsteller ihre positiven, aber auch negativen Erfahrungen austauschen, hier im Forum oder/und per VN oder Mails.
Das ist meine Bitte bzw. ein Appell von mir !

Ein paar Worte zur Argumentation für die Arztwahl: Hier kommt es darauf an aufzuzeigen, warum man gerade diesem Arzt vertraut. Schön wäre es, wenn man zur Unterstützung Dokumente vorlegen könnte, aus dem die besonderen Fähigkeiten des ausgewählten Arztes hervorgingen, seine Fallzahlen, seine Erfolgsquote u.ä.. Solche Dokumente gibt es natürlich, z.B. in Fachzeitschriften wie bspw. derzeit auf der IGAN-Homepage unter Aktuellem zu Prof. Sepehrnia. Aber das sind keine zertifizierten Einstufungen oder Zeugnisse, die man in einer Behörde vorweisen könnte und für diese bindend sind. Aber wenn man aus solchen Dokumenten Fakten herausziehen kann, die man im Gespräch bei der Antragstellung oder in einem formlosen schriftlichen Anhang zum Formblatt darlegt, kann ich mir vorstellen, daß die persönliche Arztauswahl verständlich wird. Schließlich handelt es sich hier nicht um eine Schönheitsoperation, sondern eine OP an der Schädelbasis – und die zählt zu den schwierigsten. Beispielsweise ist es m.E. doch eine sehr gute Begründung, wenn man erklären und zeigen kann, daß der gewählte Arzt in erster Linie die vollständige Resektion des ANs anstrebt, während andere konsultierte Ärzte von Warten, Resttumor belassen oder Kombination von OP und Bestrahlung sprechen. In diese Richtung, um das abzuklopfen, sollten deshalb auch vorbereitende Arztgespräche geführt werden.

Es bleibt hinzuzufügen, daß auch bei Genehmigung eines Antrages für den Patienten Kosten entstehen können, weil maximal nur die Kosten erstattet werden, die für die heimische Krankenkasse bei Erbringung der Therapie im Inland entstehen würden und weil zusätzlich Kosten für „Verwaltung und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung“ in Rechnung gestellt werden (was immer damit gemeint ist – siehe meine einleitenden Bemerkungen!).

Ich habe hier mehrfach von einem Antrag und einem Formular geschrieben. Es handelt sich um das Formblatt E 112 oder auch S 2. Das ist bei der zuständigen Krankenkasse zu erhalten und dort auch einzureichen. Das Ausfüllen ist einfach. Neben allgemeinen Personendaten ist die Existenz bzw. Nichtexistenz von ärztlichen Unterlagen zu nennen, die dem Antrag evtl. beigefügt werden. Es lohnt deshalb nicht, hier näher darauf einzugehen – hier aber ein Link zum Herunterladen des Formblattes E 112 :
http://www.eu-info.de/static/common/fil ... _E_112.pdf

Zum Schluß noch kurz zum Unterschied zwischen gesetzlich Krankenversicherten und privat Krankenversicherten. Es sind Zitate aus o.g. Homepage eu-patrienten.de:

Kostenübernahme bei Behandlung wie gesetzlich Krankenversicherte:
Mit Vordruck E 112.
Sie lassen sich die Behandlung im Vorfeld von Ihrer Krankenkasse genehmigen. Die Krankenkasse stellt Ihnen dafür einen Vordruck E 112 oder S2 aus. Damit weisen Sie im Behandlungsstaat nach, dass Sie wie ein dort gesetzlich Krankenversicherter behandelt werden wollen und dass Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Kostenübernahme bei Behandlung wie privat Krankenversicherte:
Gem. EU-Richtlinie zur Patientenmobilität.
Sie wollen eine Leistung, die Ihre Krankenkasse auch in Deutschland übernehmen würde, unter den gleichen Voraussetzungen im EU-Ausland in Anspruch nehmen. Sie werden wie ein privat Krankenversicherter behandelt. Die anfallenden Kosten tragen Sie zunächst selbst und im Nachhinein beantragen Sie eine Erstattung.

Die Krankenkasse des Versicherten ist die wichtigste Anlaufstelle für einen Antrag auf Behandlung im Ausland. Enttäuschte Antragsteller erhalten manchmal den Tip, dann doch die Kasse zu wechseln. Das erwähne ich nur der Vollständigkeit halber, denn das sollte man gut überdenken. Diese Energie sollte man lieber in eine gute Argumentation stecken. Dafür wünsche ich viel Erfolg, und ich hoffe auf die Mitarbeit anderer Betroffener, die in ähnlicher Lage waren oder noch sind.

Beste Grüße
ANFux


PS:
Die ersten Leser werden sicher Schwierigkeiten gehabt haben, die Links zu öffnen. Da hatte ich etwas falsch gemacht. snowdog hat das dankenswerter Weise repariert.
Den ersten Link zum Bundestag habe ich bewußt nicht vollständig angegeben, weil das Geschichte aus 2009 ist.
Die von snowdog verbesserten Links lassen sich nun wie gewohnt mit einfachem linken Mausklick öffnen.
Zuletzt geändert von ANFux am 26.02.2015, 09:59, insgesamt 1-mal geändert.
1939, m. '94 transtemp. OP (15 mm) in Magdeburg/Prof. Freigang, einseitig taub, kein Tinnitus, keine Fazialispar. Rehakur in Bad Gögging. '96-'04 im Vorstand d. VAN in D, seitdem Beratungen zum AN. Ab '07 Moderator, ab '08 Homepage-Verantwortl.(bis 2012)
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Re: Freie Arztwahl in Europa - mit und ohne E 112

Beitrag von Mai74 » 24.02.2015, 12:07

Lieber ANFux,
vielen Dank für die gute Aufbereitung und den Überblick über die Richtlinien und Antragsleitlinien.
Grundsätzlich ist eine freie Arztwahl natürlich nur zu befürworten.
Was mich bei dem Thema etwas verwirrt:
Ist Luzern die beste Alternative, die man einem AN-Patienten für eine OP anraten würde (und deshalb alles probieren sollte auch aus dem Ausland dorthin zu kommen) oder ist es eine von vielen guten, die gewählt werden kann?
Und da die Schweiz ein kleines Land ist - und es entsprechend weniger AN-Fälle im Inland gibt - gibt es auch ausreichend Kapazitäten, um ausländische Betroffene in Luzern aufzunehmen.
Das ist "von außen" natürlich schwer einschätzbar. Ist eine vollständige Resektion nicht immer oberstes Ziel? Oder gibt es von den spezialisierten erfahrenen Chirurgen auch einige, die das anders handhaben?

Ich finde es wirklich schwer zu entscheiden, was für den Einzelnen das beste ist und warum zu bestimmten Zeiten bestimmte Operateure empfohlen werden und andere weniger vorkommen.

Natürlich gibt es nicht immer nur eine Möglichkeit, aber als Betroffener sucht man natürlich immer nach dieser einen besten Möglichkeit für sich.

Wahrscheinlich helfen nur möglichst viele positive und negative Berichte, um sich ein ungefähres Bild zu machen, da hast Du Recht.

Freundliche Grüße,
Mai
1974, w., Tinnitus seit 2005, Schwindel, AN festgestellt im MRT (Dezember 2011: 7 mm, September 2014: 11 mm, April u. September 2015: 11 mm, April u. Oktober 2016: 11 mm), Hörminderung aber keinen Schwindel mehr, keine Kopfschmerzen, wait and scan
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Re: Freie Arztwahl in Europa - mit und ohne E 112

Beitrag von Hoeffi » 09.03.2015, 16:58

Liebe Mai, lieber ANFux,

ich kann mich nur anschliessen und sagen, lieber ANFux, daß Du mal wieder sehr umfangreich alles recherchiert und dokumentiert hast, was die Beantragung und vor allem die Vorbereitung zur Kostenübernahme mittels E112 betrifft. Ich bin auch ein AN Betroffener (im Dezember 2014 wurde ein Rezidiv (2,7x2,5cm) eines bereits in 1999 operierten AN festgestellt) und habe bei meinen tagelangen Internet-Recherchen von der Behandlungsmöglichkeit in Luzern erfahren und mich letztendlich auch für eine OP dort entschieden. Dazu aber später noch mehr, denn ich will zuerst auf das E112 Formular zu sprechen kommen, welches meine Krankenkasse mir glücklicherweise genehmigt hat.

Ich finde, der wichtigste Satz in deiner Ausführung war der folgende:
Es kommt also mehr denn je darauf an, die Antragstellung sachlich und emotional zu begründen und nicht nur formal einen Antrag durch Ausfüllen eines Formblattes zu stellen.

Anhand meines eigenen Beispiels möchte ich noch folgendes hinzufügen:

- persönlich bei der KK vorsprechen, denn die Sachbearbeiter dort sind auch Menschen und wenn man seine Ängste und zu erwartende Leiden glaubhaft und ohne zu dick aufzutragen begründen kann, hat man möglicherweise schon mal die erste Person auf seiner Seite. Und diese ist dann u.U. bemüht zu helfen, setzt bereits die richtigen Hebel in Bewegung und ist nicht gleich auf "Ablehnkurs"

- wenn der Kontakt zu der entscheidungsbefugten Stelle innerhalb der KK hergestellt ist, möglichst zeitnah alle erfoderlichen Unterlagen einsenden.
In meinem Fall waren das:
1. sämtliche Befunde
2. persönliche Begründung (in der ich noch einmal ausführlich beschrieben habe warum ich mich für eine Krankenhausbehandlung in der Schweiz und auch speziell für Prof. Sepehrnia entschieden habe)
3. Bestätigung der Luzerner Klinik (in der die Kooperation mit deutschen Krankenkassen bestätigt wird)
4. eine vom Hausarzt ausgestellte "Verordnung von Krankenhausbehandlung"

Aus eigenem Antrieb habe ich noch ein vom Hausarzt ausgestelltes Attest hinzugefügt. Ob dies am Ende hilfreich war, kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen aber es hat mir persönlich ein besseres Gefühl gegeben, einen weiteren Befürworter an meiner Seite zu haben.

Eine Woche später hatte ich die schriftliche Zusage im Briefkasten. Dann folgte noch ein weiterer Anruf bei der KK, wo ich den geplanten OP Termin und den anschliessenden Krankenhausaufenthalt bestätigt habe und noch einmal 3 Tage später hielt ich das begehrte E112 Formular in den Händen.


Und nun möchte ich nochmal auf die Anmerkung von Mai eingehen und auch erklären, warum ich mich persönlich für Luzern entschieden habe.

Ob Luzern die beste Alternative ist, kann ich nicht beurteilen. Ich bin mir auch sicher, daß andere Kliniken in Deutschland bestimmt ganz hervorragende Arbeit leisten. Vor 16 Jahren habe ich das AN z.B. in der Uni Klinik Essen operieren lassen und war dort auch zufrieden. Doch letzen Endes entscheidet ja fast immer das Bauchgefühl und aufgrund seiner immens grossen Erfahrung mit ANs ist meine Wahl auf Professor Sepehrnia gefallen. Besonders auch, weil ein Rezidiv scheinbar anders zu betrachten ist als der "erstgewachsene" Tumor, da es mitunter zu Verklebungen mit dem alten Narbengewebe kommt und die OP dadurch nicht leichter wird.
Und nach Beratungsgesprächen mit insgesamt 4 unterschiedlichen Spezialisten (darunter waren auch 2 Strahlenexperten), hat er sich für mich, ohne den anderen zu nahe treten zu wollen, als der kompetenteste und vor allem als derjenige herausgestellt, der sein Möglichstes geben wird um meinen Facialisnerv zu retten, der sich nach der OP von 1999 leider nie zu 100% regeneriert hat.

Fazit: bei Professor Sepehrnia fühle ich mich mit meinem AN am besten aufgehoben und zumindest bei mir steht Vertrauen, wenn es um eine Schädelbasis OP geht, an vorderster Stelle. Warten wir es ab, was der der 10. April 2015 bringen wird.

Liebe Grüße
Michael (= Hoeffi)
PiRe
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Re: Freie Arztwahl in Europa - mit und ohne E 112

Beitrag von PiRe » 21.03.2016, 17:13

Liebe Forumsmitglieder,

zunächst möchte ich mich recht herzlich bei Euch für die von Euch bereitgestellten Informationen danken!

Seit meine Freundin mit einem Akustikusneurinom diagnostiziert wurde, haben wir uns auf die Suche nach dem Operateur unseren Vertrauens gemacht. Hierbei haben wir sowohl Gespräche mit Ärzten in Tübingen als auch mit Professor Sepehrnia in Luzern geführt.

Nach dem Gespräch mit Professor Sepehrnia hat meine Freundin dann entschieden, dass sie sich bei ihm am besten aufgehoben fühlt und daher auch von ihm in der Schweiz operieren lassen möchte.

Professor Sepehrnia und seine Praxis waren seither auch äußert hilfsbereit und haben uns mit allen Informationen versorgt.

Ausgerüstet mit den Ratschlägen, die meine Vorredner in diesem Forum (vielen herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal hierfür) bereitgestellt haben, verfasste ich ein Schreiben an die gesetzliche Krankenkasse meiner Freundin (DAK), um um die Ausstellung des E112 Scheins zur Operation in Luzern zu bitten.

Nach dem Nachreichen des Kostenvoranschlags von Professor Sepehrnia, hat meine Freundin nun ein negatives Schreiben der DAK erhalten, in dem die Kostenübernahme einer Behandlung in der Schweiz versagt wurde. Begründet wurde die Absage damit, dass die Behandlung gleichwertig in der Chartie in Berlin durchgeführt werden könne.

Keinesfalls will ich die Ärzte der Charite hier verunglimpfen, jedoch fühlt sich meine Freundin bei Professor Sepehrnia wesentlich besser aufgehoben (dies zeigen ja auch die vielen äußert positiven Erfahrungsberichte anderer Forumsmitglieder).

Da Professor Sepehrnia ja auch ausdrücklich gesetzlich versicherte deutsche Staatsbürger behandelt und auch die Kosten (lt. Kostenvoranschlag von Professor Sepehrnia) vergleichbar ausfallen überlege ich mir nun die nächsten Schritte gegenüber der Krankenkasse um die Behandlung bei Professor Sepehrnia durchzusetzen.

Meine Frage daher:

Hat hier jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und zunächst eine Absage der Krankenkasse bekommen, wobei man im weiteren Verlauf eine Behandlung in der Schweiz doch durchsetzen konnte?

Wenn ja, wie wurde hier vorgegangen bzw. die Krankenkasse umgestimmt?

Für Erfahrungsberichte und Tipps wären meine Freundin und ich sehr sehr dankbar!

Beste Grüße,

PiRe
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Re: Freie Arztwahl in Europa - mit und ohne E 112

Beitrag von snowdog » 21.03.2016, 21:05

Lieber PiRe,

da Ihr bereits im Forum recherchiert habt, seid Ihr sicherlich
auf die Erfahrungsberichte von BGer, Anemone und neumond
gestoßen. Vielleicht versucht Ihr zusätzlich die Kontaktaufnahme
per VN, es schauen nicht alle Mitglieder in regelmäßigen Abständen
ins Forum.

Die Problematik wurde ja von ANFux ausführlich geschildert,
die Genehmigung ist letztlich ein individuelles Procedere -
ähnlich einem Verwaltungsakt. Am Ende entscheidet ein
Zuständiger nach Sachlage, was i.d.R. im ersten Zug einer
Absage gleichkommt.

Der begründete Widerspruch kann zunächst nochmals die
expliziten Gründe anführen, weshalb die Einmaligkeit jedes
Einzelfalls Beachtung finden muss (freundlich, aber bestimmt
darauf hinweisen). Die Kontaktaufnahme mit
dem Bearbeiter, telefonisch oder persönlich vorsprechen,
kann dabei hilfreicher sein als eine schriftliche Eingebung.
Eventuell hilft die Angabe einer Referenz, eine Genehmigung
einer anderen Regionalstelle unter Berufung auf die speziellen
Umstände. Hilfreich wären in der Tat ein paar dokumentierte
Erfolgsfälle - wer hat auf welchem Weg einen Erfolg erzielen können.

Alles Gute und viel Erfolg.

Beste Grüße
snowdog
snowdog (Moderator seit 4.12) Jg.62,m,verh.,2 Söhne,
AN re.5x8 mm,n-c. suboccipital AN-OP in Offenbach 4.08,
postoperativ Liquorfistel,keine Fazialisparese, einseitig taub,chron.Kopfschmerzen,jährl.Kontroll-MRT f.d.ersten 5 J.
Anni13
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Re: Freie Arztwahl in Europa - mit und ohne E 112

Beitrag von Anni13 » 27.06.2020, 22:48

Hallo an alle Forummitglieder,

ich bin ganz neu hier, erst zu Beginn diesen Monats wurde das AKN bei mir diagnostiziert.
Nach mittlerweile dem kürzlich fünften Hörsturz, schon eingetretenen Hörminderung, einem Tinnitus und leichtem Schwindel ist nun die Entscheidung für eine OP gefallen.

Prof. Dr. Sepehrnia gab mir direkt das Gefühl gut bei ihm aufgehoben zu sein und würde mich operieren.

Und nun komme ich zu meinem Anliegen: Der Kampf mit der Krankenkasse für die Ausstellung der Formular E112.
Vielen Dank vorweg für die Vielzahl an Informationen aus diesem Forum dazu und auch auf die Gefahr das sich diese Frage wiederholt, gibt es Argumente welche mir definitiv für die Genehmigung helfen könnten?
Kann man sich vllt auf Präzedenzfälle stützen oder gibt es Möglichkeiten, ob die eigene gesetzliche Krankenkasse (in meinem Fall die hkk) eine solche OP im Ausland und im speziellen in der Schweiz schon mal bezahlt hat?
Kann mir jemand die Frage beantworten, ob die Kosten in der Schweiz für eine solche OP wesentlich teurer sind als in Deutschland?

Über Informationen, hier öffentlich oder auch über den persönlichen Chat würde mich zeitnah sehr, sehr freuen.

Es ist schön, dass es dieses Forum gibt und ich bin gern ebenfalls bereit Fragen zu beantworten, wenn ich Erfahrungen gesammelt habe und vielleicht sogar in meiner Wunschklinik operiert wurde.

Vielen Dank und einen schönen Abend
Anni13
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