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Ratschlag/Leitlinie/Richtlinie von IGAN zur Entscheidungsfindung?

Verfasst: 14.10.2019, 15:48
von Harald87
Hallo,

die Diskussion mit dem geehrten Elf hat mich auf die Frage stoßen lassen, ob, und wenn ja, welcher Ratschlag oder welche Richtlinie IGAN zum Thema Entscheidungsfindung bzgl OP oder Bestrahlung hat. Zu dem gibt es zwei Meinungen von elf, inwieweit IGAN etwas empfiehlt.

1.) das harmlosere ist das bisherig von Elf gerne geschrieben wird, das IGAN generell empfiehlt einen Bestrahler mit zum Operateur zu befragen. Damit gibt er an, das seine Argumenation und ewigen Diskussionen, immer und überall einen Bestrahler befragen zu sollen, irgendwie gerechtfertigt und gedeckt ist über den Betreiber des Forums. Vormalig klang das einleuchtend und auch irgenwie passend, dass man das empfehlen kann. Ich habe mir dazu nichts weiter gedacht.
Beispiele dafür zum Beispiel hier:
viewtopic.php?f=1&t=1016&start=15#p9034
viewtopic.php?f=9&t=1553&p=9022#p9022


2.) nicht mehr ganz so neutral, gibt er die Leitlinien von IGAN sogar nun so an:
elf hat geschrieben: 12.10.2019, 18:27 Nun aber geben die Leitlinien von IGAN (et al.) vor, dass bei nicht operationspflichtigen, sondern lediglich operationswürdigen Befunden zeitgleich (zeitnah) auch die Strahlentherapie mit SPEZIALISTEN, die das auch ausführen, in Betracht genommen werden sollte, weil dann die bei IGAN beschriebenen Unannehmlichkeiten einer OP verhindert werden können.
https://www.akustikusneurinom.info/cms/ ... Operation/
Das IGAN soweit empfiehlt, bei jedem operationswürdigen Tumor einen Bestrahler hinzuzuziehen mit dem Ziel, damit die Folgen einer OP zu umgehen, habe ich mir nicht vorstellen können. Nun habe ich grob drüber geschaut und festgestellt, dass ich weder eine dahingehende Leitlinie finde noch etwas zu dem generellen Zwang/Empfehlung, überhaupt einen Bestrahler bei der Fragestellung der Behandlung hinzuzuziehen. Ich finde bzgl dem (et al.) auch sonst keine Richtlinien oder Leitlinien.
Leider hat er im betreffenden Thread natürlicherweise nicht belegt, wie er zu seiner Einschätzung kommt.

Soweit ich es aus den Hilfeseiten entnehmen kann, steht dort etwas zur OP als primäre Behandlung, die durch Bestrahlung bei älteren, schwachen oder opabgeneigten Patienten ergänzt werden kann. Nirgendswo steht etwas davon das generell ein Bestrahler zusätzlich befragt werden sollte/müsste.

Wie sieht es nun eigentlich aus?

Stimmt 1) oder 2) oder ist die Empfehlung, die elf IGAN in den Mund legt, gar frei erfunden?

Wie schätzt IGAN es ein, mehr als einen Behandler (Op und Bestrahler) zu befragen. Ist dies ein nice to have, eine Empfehlung oder gibt es irgendwo eine Richtlinie, die es Ärzten sogar nahelegt, dies dem Patienten nahezulegen oder sogar dies festschreibt? Also Zwang, Empfehlung oder jedem selbst überlassen.

Oder verhält sich IGAN diesbezüglich neutral und überlässt es den Betroffenen, wen er zu seinem Tumor befragt und zu welcher Behandlungsart er sich informiert?

Nein, damit möchte ich keine Diskusion mit dir führen, elf, ob das irgendwie sinnvoll ist oder nicht etwas dahingehend zu empfehlen. Du hattest deine Chancen, deine Behauptungen zu belegen.
Ich will, für mich ergebnisoffen, wissen wie sich IGAN positioniert, denen du Empfehlungen zuschreibst.

Mit freundlichen Grüßen
Harald

Leitlinie

Verfasst: 23.10.2019, 13:48
von elf
Medizinische Leitlinien sind systematisch entwickelte Feststellungen, die Ärzte, Zahnärzte, Angehörige anderer Gesundheitsberufe und Patienten bei ihren Entscheidungen über die angemessene Gesundheitsversorgung unter spezifischen klinischen Umständen unterstützen sollen.[1] Sie sind – anders als Richtlinien – nicht bindend und müssen an den Einzelfall angepasst werden. Teilweise berücksichtigen sie ökonomische Aspekte des Behandelns. Sie enthalten in der Regel keine Wertung hinsichtlich des erreichbaren Behandlungsergebnisses (Outcomes).

Re: Ratschlag/Leitlinie/Richtlinie von IGAN zur Entscheidungsfindung?

Verfasst: 23.10.2019, 14:01
von Harald87
Hallo elf,

was möchstest du ausdrücken? Ich weiß das eine Leitlinie was anderes als eine Richtlinie ist. Danke. Das die im Normalfall auch keine Verbindlichkeit für Ärzte noch Patienten darstellt, ist mir sicherlich bewusst, nur dir nicht, da du da Pflichten und Zwänge herbeischreibst...


Nur wo ist nun die Leitlinie von IGAN, die du herbeigeschrieben hast?


Ich finde sie nicht. Es gibt sie nicht. Tolle Wurst. Wenn es sie gäbe, müsstest doch nun nicht die definition herauskramen, was eine Leitlinie ist, sondern auf deine Quellen für deine Aussagen verweisen. Wäre doch einfach wenn es sie denn gäbe.


Also dann auf auf. Du könntest mich ja nun bloßstellen, indem du sie aus dem Hut zauberst.
Mit freundlichen Grüßen
Harald