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Sowohl RV als auch KK sind zuständig
Liebe Ulla,
ich habe noch einmal Deine Beiträge vpm 10. und 14.7.09 gelesen, auch die Beiträge anderer Mitglieder zu Deinen Schilderungen. Du möchtest also "ein Ende" machen. Gut so. Mit planmäßiger Vorbereitung nimmst Du Dir selbst einen Teil möglicher aufkommender Angst.
Die Rentenversicherungen sind für Reha-Maßnehmen von Erwerbstätigen zuständig. Für Rentner und ander Gruppen, die nicht unter die Zuständigkeit der RV fallen, sind die Krankenkassen zuständig. Es gibt zwischen der Rentenversicherung und den Krankenkassen eine "Vereinbarung über das gemeiname AHB-Verfahren", der u.a. die TK beigetreten ist.
Da man auch als Erwerbstätiger seinen Reha-Antrag an seine Krankenkasse richten kann (trotz Zuständigkeit der RV), ist es sicher in Deinem Fall der beste Weg, bei der TK nachzufragen.
Beste Grüße ANFux
_________________ 1939, m. '94 transtemp. OP (15 mm) in Magdeburg/Prof. Freigang, einseitig taub, kein Tinnitus, keine Fazialispar. Rehakur in Bad Gögging. '96-'04 im Vorstand d. VAN in D, seitdem Beratungen zum AN. Ab '07 Moderator, ab '08 Homepage-Verantwortl. der IGAN.
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