IG Akustikusneurinom (IGAN)

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Forum Akustikusneurinom

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BeitragVerfasst: 12.10.2009, 16:32 
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Geburtsjahr: 1965
Autofahren nach Akustikusneurinom - Operation

Liebe Forumsmitglieder,

inzwischen fühle ich mich sicher genug um wieder Auto zu fahren. Nun möchte ich mir meine Fahrtüchtigkeit attestieren lassen.

Den entsprechenden Test in der Kur konnte ich nicht machen, da ich zu der Zeit noch in sehr schlechter Verfassung war. Ein ambulantes Rehazentrum hier in Karlsruhe, bietet mir an: zwei Stunden neuro-psychologischer Test + eine Stunde Test bei einer Neurologin (ich glaube Motorik wird da getestet) für 240,- Euro, die -soweit ich weiß- selbst zu bezahlen sind. Zudem eine Fahrstunde, d.h. ich bin dann fast 300,- euro los. Morgen habe ich ein Vorgespräch deswegen.

Momentan summieren sich die Kosten für meine Gesundheit/Krankheit enorm...
Habt Ihr Erfahrung, ob es noch andere Möglichkeiten gibt oder wie die Krankenkasse das zahlt?

Besten Dank und viele gute Wünsche an Euch alle
an

_________________
Jahrgang 1965;weibl.AN ca.1x1x1cm. OP 01/2009 Tübingen/Prof. Tatagiba. Ein Vestibularisast erhalten. Starke Hörminderung links. Tinnitus. Hyperakusis. Facialisparese nur noch leicht. Anhaltender Schwindel u. Sehstörungen. Migräne(schon vor OP).


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17.10.2009, 19:09 
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Registriert: 22.07.2009, 20:02
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Geburtsjahr: 1951
Liebe an,

300 Euro sind ja viel Geld für etwas, das Du Dir selber zutraust! War Dir das Autofahren jemals verboten?

Mein OP-Arzt hat gesagt, ich könne alles machen, was ich mir zutraue - joggen, radeln, schwimmen, autofahren. Weil - die AN-Patienten wurden zwar am Kopf operiert, aber nicht im Hirn!

Überleg's mal und alles Gute für Dich! Sei mutig!

inge

_________________
inge: * 1951, w, AN-Diagnose 8 x 3,5 mm links im Sept. 2008, OP in der Neurochirurgie TÜ Nov. 2008, seither einseitig taub, Fazialisparese, inzwischen Synkinesien, Gleichgewichtsprobleme, Reha in der Schmieder-Klinik in Gailingen beim Bodensee


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BeitragVerfasst: 18.10.2009, 11:17 
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Registriert: 14.08.2007, 19:35
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Geburtsjahr: 1939
Selbst verantwortungsbewußt entscheiden

Liebe an,

ich kenne keine Verfügung, wie lange man nach einer Operation warten muß, ehe man wieder mit dem Auto (als Lenker!) fahren darf.
Inge hat ganz Recht. Das hängt von vielen Dingen ab.

Mein Operateur hat mir 1994 empfohlen (keine Gebot oder Verbot !), ein halbes Jahr auszusetzen. Das habe ich getan und war gut beraten. So eine Pause tut gut. Man sieht und erlebt ganz andere Dinge bzw. bekannte Dinge ganz anders.

Mögliche Komplikationen nach der OP, die körperliche und geistige Konstitution, die Fahrweise, die Fahrstrecken und vor allem auch das Verantwortungsgefühl für sich selbst und für die anderen Verkehrsteilnehmer - das alles muß jeder für sich selbst abschätzen. Aber einen Test für 300 Euro würde ich nicht machen. Welchen formellen, juristischen Wert hat dieses Dokument? Und weißt Du, ob die Tests, die man man Dir macht, relevant für eine Einschätzung sind?

Beste Grüße
ANFux

_________________
1939, m. '94 transtemp. OP (15 mm) in Magdeburg/Prof. Freigang, einseitig taub, kein Tinnitus, keine Fazialispar. Rehakur in Bad Gögging. '96-'04 im Vorstand d. VAN in D, seitdem Beratungen zum AN. Ab '07 Moderator, ab '08 Homepage-Verantwortl. der IGAN.


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BeitragVerfasst: 20.10.2009, 15:44 
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Registriert: 16.06.2008, 15:18
Beiträge: 62
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Geburtsjahr: 1965
Neuropsychologische Stellungnahme zur Kraftfahrteignung

Liebe Inge, lieber ANFux,

vielen Dank für Eure Antworten.
Mir hat kein Arzt verboten, Auto zu fahren und solange ich mir das nicht selbst zutraute, habe ich auch darauf verzichtet (monatelang).

Nachdem aber bei den Ärzten in der Vergangenheit und auch im Zusammenhang mit der Beantragung der Erwerbsminderungsrente dokumentiert ist, dass (u.a.) mein Gleichgewichtssinn weiter beeinträchtigt ist, war es mir - versicherungstechnisch -zu gefährlich Auto zu fahren ohne Nachweis, dass meine Verfassung dazu ausreichend stabil ist.

Da ich keine anderen Optionen sah, habe ich inzwischen die Aufmerksamkeits- und Konzentrationstests absolviert und den notwendigen Wert für eine Fahrtauglichkeit erreicht. Die Untersuchung bei der Neurologin steht noch aus. Das ganze nennt sich übrigens "Neuropsychologische Stellungnahme zur Kraftfahrteignung". Eine rechtsverbindliche Entscheidung über die Fahrerlaubnis ist das natürlich nicht, aber m.E. ein Nachweis für den Ernstfall, dass ich mich nicht fahrlässig verhalten habe.

Liebe Grüße
an

_________________
Jahrgang 1965;weibl.AN ca.1x1x1cm. OP 01/2009 Tübingen/Prof. Tatagiba. Ein Vestibularisast erhalten. Starke Hörminderung links. Tinnitus. Hyperakusis. Facialisparese nur noch leicht. Anhaltender Schwindel u. Sehstörungen. Migräne(schon vor OP).


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