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Hallo peter0270
ich möchte dir mitteilen, dass die Höchstdauer eines Krankenstands für ASVG Versicherte (= alle Normalbürger ausgenommen Priveligierte wie Beamte, ÖBB, Post, Energieversorger) 52 Wochen beträgt und dann endet. Das bedeutet, es gibt keine Krankengeldzahlung länger als 52 Wochen. Solltest du danach immer noch nicht in der Lage sein, deinem Beruf nachzugehen, gibt es nur die Möglichkeit das du dich trotz Krankheit beim AMS als Arbeitssuchend vormerken läßt und damit Pflichtversichert bist. Das AMS wird dir raten, um "Invaliditätspension" anzusuchen, da in diesem Fall bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens ein Pensionsvorschuss gewährt wird und du nicht als "Arbeitsloser" gezählt wirst (Statistikverschönerung). So ein Verfahren kann schon ein Jahr lang dauern. Ein weiterer Krankenstand ist erst nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung und auch nur auf Grund einer anderen Ursache (also nicht im Zusammenhang mit deinem AKN) möglich. Dies ist mein Wissensstand.
Ich wünsch dir alles Gute LG Franz58
_________________ M.50, selbstständig, Tinitus + AN 2cm links seit 10J, entd. 2007, z.Zt. warten, schwere Kopfbeschwerden, seit 2 Jahren nur sporadisches Arbeiten möglich
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